Sperrzeit ohne Ankündigung

  • Hallo Leute,
    ich bin neu hier, aber habe auch ein Problem mit dem Arbeitsamt. Dazu muss ich etwas ausholen. Aufgrund verschiedener Vorfälle an meinem Briefkasten, habe ich dem Arbeitsamt eine neue postialische Adresse angegeben (bei meiner Tante). Also habe ich meine Anschrift wie folgt angegeben:
    mein Name
    bei ....
    Adresse
    Als ich diesen Monat kein Geld auf meinem Konto hatte, bin ich heute zum Amt um dies abzuklären. Da wurde mir gesagt, dass ich nur die hälfte meines regulären Geld bekomme, da meine Post nicht zugestellt werden konnte und ich nicht umgemeldet sei. Ich muss mich nicht ummelden, wenn ich dort nicht wohne, ich sagte ja, aus welchen Gründen ich meine Postadresse umändern muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Post nicht angekommen wäre, wenn das Amt die Adresse richtig angegeben hätte, auch wenn mein Name nicht am Briefkasten zusätzlich steht.
    Kann mir aus solchen Gründen überhaupt das Geld um die Hälfte gekürzt werden? Und vor allem ohne Vorwarnung?
    Ich habe doch gegen nichts verstoßen? Man hätte mich zur Not auch telefonisch erreichen können oder wozu wollen die immer die Telefonnummern, wenn sie eh nicht benutzt wird?
    Wie kann ich vorgehen? Ich will einen Widerspruch machen. Gibt es ev, Paragraphen, damit das ganze besser aussieht?
    Ich danke Euch für die Hilfe!
    Lg

  • Du bracuhst doch keine Paragrafen für einen Widerspruch! Sag einfach "Widerspruch" und das du keine Chance zur Verteidigung hattest. Dann müssen die doch beweisen das du was falsch gemacht hast. Du brauchst doch auch nicht umgemeldet sein. Es reicht doch wenn du deine Postadresse bei der zu erreichen bist angegeben hast!
    Ich denke die haben dir gar nicht das Geld gekürzt sondern nur gestoppt. Du hast ja wohl keinen Brief bekommen. Geh doch einfach hin und sprich mit denen! Vielleicht kriegst du das Geld gleich ausgezahlt:

  • Meine Post kann zugestellt werden, wenn als Zusatz steht, bei wem der Brief eingesteckt werden soll. Das habe ich schon öfters gehabt.
    Ich war auch beim Amt, dort wurde mir das ja mit der Sperrzeit gesagt, aber nicht begründet und den angeblich nicht zustellbaren Brief konnte mir auch keiner geben. Mich hat man zu verschiedenen Leuten geschickt. So wie immer, der Eine weiß sowieso nicht was der Andere macht oder sagt. Aber trotzdem vielen Dank für Eure Antworten. Sage euch gerne Bescheid, was am Ende raus gekommen ist. Also nochmals vielen Dank!
    Lg

  • Meine Post kann zugestellt werden, wenn als Zusatz steht, bei wem der Brief eingesteckt werden soll. Das habe ich schon öfters gehabt.


    Wenn Du jedesmal eine andere Adresse angibst wo die Deine Post hin schicken sollen, gehen die davon aus dass Du gar keine Wohnung hast und das JC einfach auf die Schippe nimmst.

  • Jetzt muss ich passen, denn ich habe deine Antwort nicht verstanden. Richtig ich beziehe Arbeitslosengeld, nicht richtig, dass ich genug verdiene und es nicht bräuchte. Sicherlich nur ein Denkfehler. Ich wurde arbeitslos und habe mich gemeldet. Letzten Monat habe ich mein Geld erhalten, aber diesen Monat eben nicht. Dann bin ich zum Amt und bekam dort die Nachricht, dass meine Post nicht zustellbar gewesen sei und sie mir mein Geld um die Hälfte kürzen und das Geld wollten sie den Tag anweisen. Wieso und weshalb, keine Ahnung. Ich gehe nun davon aus, dass es an der nicht zustellbaren Post liegt, aber das ist doch ein Witz. Oder?? Vorallem wozu haben die meine Telefonnummer?
    Danke Dir! Lg

  • Du bist hier auf der Hartz4-Internetseite. Beim Arbeitsamt gelten andere Regeln. Ich glaube die können einfach Geld kürzen. Wenn du von dem Arbeitsamtgeld leben kannst hast du doch genug zum ausgeben. Wir haben hier andere Probleme. bei Hartz4 geht es um die nackte Existenz und nicht um Geldraffen so viel wie möglich. Sorry aber deine Urlaubssorgen versteht hier niemand oder warum willst du nicht mehr in deiner Wohnung leben bzw. wovor versteckst du dich? Verkauf doch deine Wohnung oder kündige sie.

  • A) Dies ist das Unterforum, welches mit "ARBEITSLOSENGELD" benannt ist und sich deshalb auch mit ALG 1 beschäftigt. Wenn du keine Ahnung davon hast, dann halte dich doch einfach (mal) raus.


    B) Hier geht es um nichts anderes als um die Erreichbarkeitsanordnung. Aus irgendeinem Grund wird wohl angezweifelt, dass diese erfüllt wird, die TE also postalisch erreichbar ist. Was genau der Grund ist, sollte man per Akteneinsicht erfahren können. Oder, indem sie sich den entsprechenden Bescheid, mit dem bestimmt wurde, dass das Geld gekürzt oder (teilweise) eingestellt wird, aushändigen lässt.


    C) Und bevor das nicht geklärt ist, kann man nicht zu weiteren Schritten raten.


    Turtle