Sperrzeit wegen Eigenkündigung

  • Hallo zusammen!
    Ich habe bis 31.03.2010 in Dortmund gearbeitet. Ich habe diese Stelle selbst gekündigt, weil ich gebürtig aus Hessen, "vom Dorf", stamme. Das Stadtleben und die ganzen Umstände in Dortmund konnte ich nicht länger ertragen und habe gekündigt, weil ich wieder zurück nach Hessen gezogen bin. (Entfernung 350km)
    Ich habe ein ärztliches Attest, in dem mir eine psychosomatische Erkrankung bestätigt wird, die aufgrund der berichteten Umstände (dem Arzt gegenüber) am Arbeitsplatz entstanden ist.
    Damit bin ich also zur Agentur für Arbeit gegangen und habe meinen Antrag auf ALG I abgegeben. Die Sperrzeit wegen Eigenkündigung wurde geprüft und ich bekomme Sie. "Weil so einem jungen Menschen wie mir (25 Jahre) die Arbeit in einer anderen, weiter entfernten Stadt zumutbar ist". Schön, auch wenn man davon krank wird.......


    Vielleicht kann mir jemand bezüglich Widerspruch und Formulierungen weiterhelfen. Und ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht?


    Ich würde mich über Antworten sehr freuen!

  • Hallo Alice,


    das Problem: du hättest schon bevor du gekündigt hast, mir der Arbeitsagentur die Situation besprechen und nach Lösungen suchen sollen. Zudem war dein Arbeitgeber ja wohl trotz deiner Krankheit mit deiner Arbeit zufrieden. Entsprechend die Sperrzeit wegen Eigenkündigung. Aus meiner Sicht wird ein Widerspruch keinen Erfolg haben - versuchen solltest du es aber.


    Grüße,
    Joachim

  • Ich kenne jemanden der hatte auch eine Sperrzeit bekommen allerdings durch einen Aufhebungsbescheid. Weil er Alg 1 sowenig hatte und auch Alg 2 beantragt hatte, bekam er für die Sperrzeit Alg 2 ( Hartz IV ). Durch die Sperrzeit wurde aber das Alg 2 sanktioniert, dass er weniger bekam, aber er bekam etwas.


    Den Widerspruch könntest Du in etwa so schreiben.


    Widerspruch


    Betreff Ihr Schreiben vom "Datum"


    Sehr geehrte/r Frau/Herr Name oder Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit der angekündigten Sperrzeit in Ihrem oben genannten Schreiben bin ich nicht einverstanden. Ich habe selbst gekündigt, weil es für mich psychisch nicht mehr möglich war die Beschäftigung weiter zuführen, welches auch in einem ärztlichen Attest bestätigt wurde.


    Deshalb lege ich Widerspruch gegen den oben genanten Bescheid ein und bitte sie um nochmalige Überprüfung der Sach- und Rechtslage.


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterschrift


    Name

  • Eine Sperrzeit tritt ein, wenn ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wird.


    Wenn nachweislich die Arbeit krank gemacht hat, könnte der Widerspruch Erfolg haben. EIn schönes Muster dazu siehst du ja in der Antwort davor.


    Ich würde aber das Attest noch beifügen und den Grund für die Arbeitsauflöung nennen.

  • Der Grund steht geschrieben wegen der Psyche.
    Den Attest hatte sie bereits abgegeben notfalls dann unten schreiben. ( Attest beifügen )


    Anlage
    - ärztliches Attest