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#1
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Hallo,
viele Fragen - aber wer nicht Fragt..... Es gibt einen Grundfreibetrag fuer Vermoegen von 150€ pro Lebensjahr - wobei sich bei Verheiraten die zwei Grundfreibetraege addieren. Als Beispiel beide 30J: 30 x 150€ x 2 = 9.000€ ? Dann gibt es weitere Freibeträge für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen: Freibetrag hier 250€ je Lebensjahr - bleiben wir beim Beispiel 30J: 30 x 250€ x 2 = 15.000€ ? 9.000 + 15.000€ = 24.000 € Also, wenn man kein allgemeines Vermoegen (Sparkonto, Aktien, etc.) hat aber 24.000€ Altervorsorge-Vermoegen, dann waere man ok. und muesste nicht verwerten obwohl es allein betrachtet ueber den 15.000€ liegt, denn die 9.000€ Grundfreibetrag addieren sich dazu ? Spielt es bei Partnern und der Zusammenlegung der Freibetraege eine Rolle in welchem Namen das (Altersvorsorge)vermoegen ist? Bei der Berechnung von Vermoegen - spielen ausstehende Kredite eine Rolle, d.h. werden ueberzogene Konten, Kreditkartenschulden, Kredite dem Vermoegen gegengerechnet? |
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