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Aktien Verkauf mit Verlust und ohne Verlust - Anrechnung?

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  #1  
Alt 19.08.2011, 12:59
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Geändert von 0101010 (29.08.2011 um 13:26 Uhr)
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  #2  
Alt 19.08.2011, 14:14
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wenn du unter deinen vermögensfreibeträgen bleibst, also pro Lebensjahr 150 E plus 750 E dann ist es kein anrechnebares einkommen. muss ja bei dir innerhalb des vermögensfreibetrag sein, denn sonst hättest du ja schon aktien verkaufen müssen.
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  #3  
Alt 19.08.2011, 16:53
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ist doch nur eine umschichtung von aktien zu bargeld. aber ich habe einen kommentar dazu gefunden, der böses erahnen lässt:

http://www.boerse-online.de/leserakt...en/617051.html
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  #4  
Alt 19.08.2011, 16:54
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hier widerum:

http://www.gerichtsentscheidungen.be...l=1#focuspoint
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  #5  
Alt 20.08.2011, 14:07
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die argen werden wohl unterschiedliche entscheidungen fällen. aber der gesunde menschenverstand sagt: aus dem wert einen aktiendepots werden halt bargeld in gleicher höhe. also sollte es kein einkommen darstellen., sofern keine kursgewinne realisiert wurden. da würde ja die depotführende bank ehedem 25 % plus soli als kapitalertragssteuer abziehen.
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