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#1
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#2
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wenn du unter deinen vermögensfreibeträgen bleibst, also pro Lebensjahr 150 E plus 750 E dann ist es kein anrechnebares einkommen. muss ja bei dir innerhalb des vermögensfreibetrag sein, denn sonst hättest du ja schon aktien verkaufen müssen.
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#3
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ist doch nur eine umschichtung von aktien zu bargeld. aber ich habe einen kommentar dazu gefunden, der böses erahnen lässt:
http://www.boerse-online.de/leserakt...en/617051.html |
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#4
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#5
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die argen werden wohl unterschiedliche entscheidungen fällen. aber der gesunde menschenverstand sagt: aus dem wert einen aktiendepots werden halt bargeld in gleicher höhe. also sollte es kein einkommen darstellen., sofern keine kursgewinne realisiert wurden. da würde ja die depotführende bank ehedem 25 % plus soli als kapitalertragssteuer abziehen.
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