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ALG II, trotz Eigentum das zur Hälfte der Expartnerin gehört

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  #1  
Alt 15.03.2011, 20:52
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Beiträge: 3
Standard ALG II, trotz Eigentum das zur Hälfte der Expartnerin gehört

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich habe meinen Weg über Goggle hierhergefunden, weil ich nach Antworten auf einige Fragen suche

Es geht hierbei um meinen Vater (53Jahre).

Er wohnt im "tiefsten Osten" (Meck-Pomm), hat dort kurz vor der Wende zusammen mit meiner Mutter ein Haus mit ein paar Hecktar Land gekauft (wie groß das Haus ist und wieviel Hecktar Land da sind weiß ich grad nicht, könnte ich aber erfragen, bei Bedarf)

Seit März 2003 sind meine Eltern nun getrennt, und irgendwann 2004 wurden sie offiziel geschieden. Seit der Trennung (2003) zahlt mein Vater alle Kosten für das Haus allein. Kredite, Steuern, Versicherungen, eben alles was dazu gehört.
Ausserdem zahlt er monatlich Unterhalt für meine 16Jährige Schwester.

Meine Mutter lebt mit ihrem neuen Freund zusammen, beide HarzIV-Empfänger. Sie steht aber noch mit im Grundbuch, die Hälfte gehört ihr.

Jetzt ist es so, das mein Vater es nicht mehr schafft laufende Kosten zu decken. Er ist selbstständig, das Einkommen wird vom Steuerbüro auf etwa 500€ im Monat geschätzt.

Mein Vater muss begleitend HarzIV beantragen. Sonst kann er bald nicht mal mehr die Versicherungen zahlen.

So, nun zu meinen Fragen.


Kann er ALG II beantragen, ohne das das Haus verkauft werden muss?

Wird meine Mutter zur Zahlung gebeten? (Immerhin zahlt er seit 8Jahren ihren Anteil mit)

Wie weit sind die Kinder Zahlungspflichtig? Davon hat er nämlich 3 leibliche und eine Stieftochter, die aber nie adoptiert wurde.

Ich hoffe hier kann mir jemand ein Licht ins Dunkel stellen!

Herzlichen Dank im Voraus!

Gruß
Christine
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  #2  
Alt 15.03.2011, 23:06
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Beiträge: 1.916
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Hallo chrme,

da Dein Vater in besagtem Haus ja selbst wohnt, braucht er es unter bestimmten Umständen nicht verkaufen:

§ 12 Abs. 3 Ziff. 4 SGB II benennt u.A. ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe als nicht zu berücksichtigendes Vermögen. Mit anderen Worten: Dein Vater könnte unter den entsprechenden Voraussetzungen Sozialleistungen beziehen ohne sein Haus verkaufen zu müssen.
Bleiben die Fragen, wie groß das Haus ist und ob er es alleine bewohnt?
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 16.03.2011, 11:22
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Beiträge: 2.291
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und die kinder sind nicht untethaltspflichig.
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  #4  
Alt 17.03.2011, 21:28
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Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 3
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Hallo!

Vielen Dank, für die Antworten.

Das Haus hat eine Wohnfläche von etwa 130m² und ja, er wohnt dort allein.

Ich denke 130m² sind nicht unbedingt angemessen, für einen Alleinstehenden?

Lieben Gruß
Christine
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  #5  
Alt 18.03.2011, 02:18
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80 qm sind für einen single angemessen.also verwerten, gerade auch bei der mutter, die ja im grundbuch steht und die immobilie nicht mal selbst nutzt, aber auch hartz4 empfängt.
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  #6  
Alt 20.03.2011, 13:11
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Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 3
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Wow, mein Mann und ich leben hier mit 2 Kindern auf 81qm...

Ich weiß gar nicht, ob meine Mutter beim Amt angegeben hat, das sie "Eigentum" hat!?
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