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ALG II und Motorrad

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  #1  
Alt 17.01.2009, 22:45
Twincruiser
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Standard ALG II und Motorrad

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Geändert von Twincruiser (04.01.2012 um 00:21 Uhr)
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  #2  
Alt 18.01.2009, 00:22
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Es gibt eine bestimmte Obergrenze, bis zu derer du ein Fahrzeug pro arbeitsfähiger Person behalten darfst - zusätzlich zu den Vermögensfreigrenzen. Allerdings weiß ich nicht, wie hoch der Wert ist. Ich fürchte aber, mit 8000-9000 EUR Zeitwert wird das Motorrad zu wertvoll sein. Du kannst natürlich argumentieren, dass dir bei einem Verkauf nur 2000-3000 EUR bleiben würden und diese unterhalb der Grenze liegen (oder eventuell sogar deine Vermögensgrenze nicht überschreiten), aber ich habe keine Ahnung, ob es dafür eine rechtliche Grundlage oder so gibt.

Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!!!

Liebe Grüße,
Jana
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  #3  
Alt 18.01.2009, 02:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
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Hallo Twincruiser!

Etwas Besitzen oder es als Eigentum bezeichnen zu dürfen ist zweierlei!

Was Du besitzt ist ein Darlehnsvertrag den Du zu erfüllen hast ansonsten ist Ende mit cruisen!

Dann cruist der Bänker mit Deiner bisherigen Investition davon und dann hast noch Pustekuchen!

Etwas anderes ist es wenn das gute Teil komplett bezahlt ist dann kannst Du sagen es ist Deins und hat den Wert X so ist nur eines Deins nämlich die Restforderung der Bank. wenn der Zeitwert also 8-9000 € beträgt Du aber noch 6000€ zahlen musst, dann verlierst Du 3000 wenn Du nicht mehr zahlen kannst weil Dir die Bank und niemand anderes dafür dann diese Summe gibt ist es wohl nicht zulässig diese Zahl als Wert anzusetzen bei der Ermittlung des Vermögens ich denke das dann realistische 10% grade noch das erbringen was ursprünglich als Erlös zu erwarten gewesen wäre, hättest Du das Bike komplett schon bei der Bank ausgelöst!

Die ARGE macht es sich da Einfach, sollen sie doch ein Wertgutachten in Auftrag geben, Du musst das Fahrzeug brutal gesagt schlecht rechnen, denn ob Reifen oder Inspektion all dies fließ bei der Ermittlun gdes Wiederverkaufswertes mit ein, davon musst Du dann das Darlehn ablösenund schwubs ist Deien Mobilität auch weg! Sag das so dem Fallmanager der die Ermitttlung machen muss und schön locker belieben beim schlechtrechnen! (Tip notfalls mal nicht putzen das gut Stück!)

Gruss
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  #4  
Alt 04.01.2012, 00:22
Twincruiser
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Beiträge: n/a
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  #5  
Alt 04.01.2012, 00:23
Twincruiser
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