Alg2 nur als Darlehen

  • Hallo hier im Forum. Auch ich hoffe auf Hilfe und Beantwortung meiner Fragen.


    Letzte Woche musste ich Alg2 beantragen. Ich bin seit 25.4.09 rechtskräftig nach langem Scheidungskrieg geschieden und lebe mit meiner 12 jährigen Tochter (aus vorangegangener Beziehung) zur Zeit bei meinen Eltern. Ich wohnte und arbeitete vorher auf meiner Hofanlage, die ich 2004 gekauft hatte - voll finanziert.
    Mein Ex-Mann hat ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Lt. Ehevertrag muss er auf sein Wohnrecht verzichten und den Hof für einen freihändigen Verkauf frei geben nach rechtsgültiger Scheidung. Das tut er aber nicht.
    Ich bin im Okt. 2007 nach heftigen Streitigkeiten mit meiner Tochter ausgezogen. Er wollte dort wohnen bleiben und alle Kosten übernehmen etc. Das hat er leider nicht getan und der Kredit konnte nicht mehr bedient werden. Seit Anfang 2008 ist dieser nun gekündigt und monatlich fallen Kosten von ca. 2.000 Euro an. Alles in allem ist die Hofanlage total überfinanziert und verliert nun auch noch ständig an Wert, weil mein Exmann dort nur noch haust und alles verkommen läßt. Er profitiert so lange davon kostenlos dort zu leben bis man ihn irgend wann einmal herausklagt. Er selber ist Insolvent und bezieht Berufsunfähigkeitsrente. Wir haben Gütertrennung und bei einem Verkauf wird der Erlös halbiert aufgeteilt. Ein Gewinn ist jedoch aufgrund der Marktsituation und der mittlerweile aufgelaufenen Kosten nicht mehr realisierbar.


    Bis ich eventuell eine Räumungsklage gewinne können Jahre vergehen. Alg 2 wird mir nun nur in Form eines Kredites gewährt. Ich muss mich bei einer Krankenkasse freiwillig versichern und die Arge übernimmt nur die Beträge einer Pflichtversicherung. Zudem muss ich nun auch noch eine Grundschuld über 20.000 Euro ins Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Arge nicht.


    Auf der Hofanlage wohnen kann ich nicht, dies müsste ich polizeilich durchsetzen! Meines Erachtens ist die Hofanlage kein verwertbares Eigentum, im Gegenteil, bin ich durch die Kündigung des Kredites ja nun hoch verschuldet. Ein Verkauf ist ohne Klage und Räumung nicht möglich.


    Erhalte ich mit Alg2 als Kredit Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht und kann ich diese Angelegenheit dann einem RA übergeben? Wie soll ich das mit der Krankenkasse regeln? Meine Tochter und ich sind zur Zeit nicht krankenversichert und eine freiwillige VS ist viel zu hoch.


    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir den ein oder anderen Tipp geben.


    Danke im voraus
    P + J

  • Deine Situation ist richtig schlimm. Zu deiner eigentlichen Frage: Du kannst bei dem für deinen Wohnbereich zuständigen Amtsgericht einen sogenannten "Beratungsschein" beantragen, der es dir ermöglicht, für einen von dir zu leistenden "Eigenanteil" in Höhe von nur 10 € eine Rechtsberatung (Anwalt) zu erhalten. Sinnvoll ist es immer, einen "Fachanwalt" für das bestimmte Gebiet aufzusuchen, der sich im betreffenden Rechtsgebiet nicht nur auskennt, sondern diese Zusatzbezeichnung führen kann, weil er eine bestimmte Anzahl an Fällen auf demjenigen Gebiet "bestritten" hat. Habe überlegt, was für ein Fachanwalt für dich am besten wäre, weil es sich einerseits um eine familienrechtliche Angelegenheit handelt, andererseits aber eher um eine Situation, bei der ich persönlich definitiv zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen würde. Ansonsten stehst du vermutlich auf verlorenem Posten.


    Was ich an der Situation zunächst nicht verstehe, ist die Tatsache, dass du einen weiteren Kredit über 20.000 € erhälst. Wer macht so etwas unter Berücksichtigung deiner Situation? Auch Banken haben eine Sorgfaltspflicht. Ist es ein privater Kreditgeber, der vielleicht nicht weiß, dass das Objekt schon jetzt überfinanziert ist? Dann nämlich mußt du aufpassen, dass du nicht zu deinen jetzigen Schwierigkeiten in noch größere gelangst. Und - wenn das Anwesen grundbuchmäßig euch beiden, also deinem Mann und dir gehört, mußte der doch an der Grundschuldeintragung mitwirken?!


    Insgesamt - unterm Strich - sehe ich es genauso wie du, also dass die dir die Sozialleistungen nicht nur als Darlehen gewähren dürfen/können/sollten, sondern du wirklich mittellos und notleidend bist. Daher lege rein vorsorglich auf jeden Fall erst einmal fristwahrend gegen den dir erteilten Bescheid Widerspruch ein, damit dieser nicht rechtskräftig wird.


    Mitteilung darüber, wie es bei dir weitergeht, wäre schön.


    L.G. Lirafe

  • Den Beratungsschein gibt´s beim Amtsgericht, jedoch muß da der Bescheid vorgelegt werden, wenn da nun drin steht, das ein Vermögen vorhanden ist, ob nun zu recht oder zu unrecht, geht das Amtsgericht auch davon aus und gewährt keine Beratungshilfe. Allerdings gab es vor kurzem ein höchstrichterliches Urteil, wonach das wiederum hinfällig ist. Der beste Weg ist, bei einem Al-Hilfezentrum nachfragen, welcher RA im Umkreis sich auf SGB II spezialisiert hat und dort nachfragen.
    Das ist der eine Weg, der zweite wäre, wenn die Arge davon ausgeht, das die Bruchbude ein Vermögen darstellt, was man verwerten kann, wird sie auch eine Rechnung aufgestellt haben, Verkehrswertermittlung zum Beispiel, wenn das gemacht wurde und die Belastungen abgezogen wurde, ist dann überhaupt noch Vermögen vorhanden?

  • Den Beratungsschein vom Amtsgericht erhält man auch als Nicht-Alg 2-Empfänger, wenn man unter einer gewissen Einkommenshöhe liegt. Die Schulden, die hier nachweislich auch grundbuchmäßig und durch Darlehensverträge erfaßt sein dürften, werden dagegen gerechnet. Ich habe neulich auch einen solchen Schein beantragt und hatte "eigentlich" noch etwas zu viel auf dem Konto, habe aber belegt, dass ich für die vierteljährlich abzubuchende hohe Darlehenssumme immer erst zwei Monate Rücklage bilden muss, damit ich zurechtkomme im dritten Monat. Das wurde berücksichtigt. Also könnte es bei dir auch funktionieren, einen Versuch ist es allemale wert.

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  • Was könnt ihr mir denn über die Krankenversicherung sagen? Gibt es eine Differenz zwischen freiwillig versichert oder pflicht? Ich muss ja auf den Bescheid warten und sobald ich ihn habe gehe ich wahrscheinlich zur AOK. Aber wenn eine freiwillige Versicherung um so vieles teurer ist (mit Kind) dann kann ich mir das auch sparen.


  • Was ich an der Situation zunächst nicht verstehe, ist die Tatsache, dass du einen weiteren Kredit über 20.000 € erhälst. Wer macht so etwas unter Berücksichtigung deiner Situation?


    Da hast du etwas missverstanden. Die Arge gewährt mir die Leistung als Darlehen.


    Ich habe gerade den Bescheid erhalten. Sie berufen sich auf die Paragraphen bezüglich vorhandenes Vermögen. Ich sehe meine Situation aber so, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Ich bin Eigentümerin und mein Ex-Mann hat nur ein Wohnrecht. Ein freihändiger Verkauf wird aber dadurch unmöglich gemacht. Die Kreditschulden haben bereits den Verkehrswert weit überschritten. Und auch wenn die Bank nun eine Zwangsversteigerung betreibt und somit das Wohnrecht nachrangig gelöscht wird, ist mein Ex-Mann ja noch lange nicht draußen. Die Chance einen Käufer zu finden der meinen Ex-Mann erst noch zwangsräumen muss, ist gering. Und dann muss ja auch noch ein Erlös übrig bleiben, damit die Arge ihr Geld zurück kriegt. Und das alles dauert doch Jahre !!!


    Ich werde heute noch Widerspruch einreichen und das alles nochmals schriftlich einreichen. Vielleicht kam es mündlich nicht so deutlich rüber. Obwohl der Sachbearbeiter mir telefonisch sein Bedauern mitteilte und erklärte, die Arge müsse erst mal so handeln.


    Was ich auch nicht verstehe ist, dass die Arge mich auffordert bis 3.8. eine Höchstbetragssicherungshypothek in Höhe von insgesamt 20.000 Euro zugunsten der Arge in das Grundbuch eintragen zu lassen. He?? Wenn die Bank im ersten Rang zwangsversteigert, dann erlischen doch alle nachrangigen Eintragungen. Die wären dann im 7. Rang. Ich denke, es will sich da einfach jemand keine Arbeit machen.


    Gruß, P.

  • Hallo,


    die Hypothek soll als Absicherung für das Darlehen der ARGE eingetragen werden, auch wenn es wenig Aussichten gibt, dass diese Eintragung jemals zum Zuge kommt. Die Kosten dafür soll die ARGE tragen.


    Der Beitrag ist in der GKV nicht davon abhängig, ob man pflichtiges oder freiwilliges Mitglied ist, sondern abhängig vom Einkommen.


    Du bekommst ALG II deshalb als Darlehen, da die ARGE glaubt, dass dein Vermögen die Verbindlichkeiten übersteigt.


    Gruß Klaus

  • Wenn du schreibst, daß die Kreditschulden höher sind als der Verkehrswert, was eher unwahrscheinlich ist, dann hast du kein "Vermögen", defintiv nicht. Hat man dir ein Vermögen ausgerechnet ? Das würde mich interessieren und wie hoch ist das Vermögen? Gibt es eine Verkehrswertermittlung? Wie das gerechnet wird, weißt du? Sonst nachfragen.
    Hier ein grober Plan : Verkehrswert ./. Belastungen (Grundbuch) ./. Freibeträge

  • Hat man dir ein Vermögen ausgerechnet ? Das würde mich interessieren und wie hoch ist das Vermögen? Gibt es eine Verkehrswertermittlung? Wie das gerechnet wird, weißt du? Sonst nachfragen.
    Hier ein grober Plan : Verkehrswert ./. Belastungen (Grundbuch) ./. Freibeträge


    Ein Verkehrswert wurde nicht ermittelt. Lt. Bescheid vermuten die mal einfach das sich ein hoher Verkaufserlös erzielen läßt. Mit keinem Wort wird das Wohnrecht meines Ex-Mannes erwähnt. Und wenn die Bank Zwangsversteigert, dann werden ja erst mal alle nachrangigen Schuldner bedient. Ich muss am Montag erst mal die Bank anrufen und fragen, ob diese mir das Verkehrsgutachten in Kopie überlässt. Vielleicht hilft das ja.


    Bist du dir sicher, dass die Arge die Kosten der Eintragung ins Grundbuch übernimmt? Davon steht nichts im Bescheid. Gibt es darüber Urteile?


    Wenn dem so ist, habe ich ja nix dagegen. Und wenn eine freiwilligen VS keinerlei Nachteile gegenüber einer PflichtVS hat und ich Beihilfe bei einer Rechtsberatung erhalte, dann sollen sie ja Alg2 als Darlehen haben. Ich bin mir zu 1000% sicher, dass der Verkaufserlös niemals die Schulden decken wird. Ich kann froh sein, wenn ich mich endschulden kann.


    Habe noch eine Frage: mir ist ja jetzt der Bescheid zugeschickt worden. Erhalte ich denn jetzt die Leistung automatisch (wenn auch als Darlehen) oder kriege ich darüber nochmal einen separaten Bescheid? Es steht nämlich nix über Beträge etc. drin.


    Gruß, P.

  • Bringe jetzt bitte nichts durcheinander, zunächst einmal hat die Arge zu beweisen, daß ein Vermögen vorhanden ist, dazu holt sie sich ein Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschusses des Landkreises ein, das liegt auch nicht auf der Bank oder sonstwo, das hat die Arge, laß es dir aushändigen.
    Mit Schätzungen oder Annahmen da wäre ein Vermögen, ist das nicht getan.
    Der Bescheid muß das alles enthalten, da muß dann auch drin stehen, ob und was gezahlt wird und wie, als Beihilfe oder Darlehen, sonst kannst du doch gar nicht Widerspruch einreichen, wenn du nicht weißt wogegen.

  • Hm ???


    Also ich habe einen Bescheid über die Bewilligung eines Darlehens für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) erhalten. Es wird auf § 7 Abs. 1 Satz 1 (hilsbedürftigkeit) hingewiesen. Dann auf § 9. Dann auf § 12. Dann wird festgestellt das ich Eigentum habe und das eine konkrete Wertbegutachtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt, jedoch ist dankbar, dass das vorhandene Vermögen über die im zweiten Buch SGB II festgelegten Grundfreibeträge hinausgeht. Gemäß § 9 sind die Leistungen dann als Darlehen zu erbringen. Ich soll die Arbe in regelmäßigen Abständen von 2 Monaten über die Verkaufsbemühungen oder Zwangsversteigerungsverfahren unterrichten und dann fordern die mich auf de Hypothek ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dann noch der Hinweis auf die freiwillige VS bei der Krankenkasse und Rechtsbehelfsbelehrung. Das wars.

  • @ bomi - na ist doch klasse, dann weise Du doch auch einfach mal auf §7 hin und auf die Tatsache das sofern festgestellt wird das §12 ergibt das der Verkehrswert des Hauses gegenwärtig unter dem Selbstbehalt liegen sollte der §9 doch wohl nicht zur Anwendung gelangen könne und Dir somit wie jedem anderen Leistungsbezieher die ALG Leistungen auch rückwirkend vom Datum der Antragstellung grundsätzlich zu leisten sind und ob die ARGE bereit sei, diesen Umstand auch so zu sehen und dann die Leistungen rückwirkend "Dalehnsfrei" zu bewilligen wenn z.B. mittels Sozialgerichtsentscheides dies festgestellt würde. Mit dieser Aussage in der Hand kannst Du dann die Darlehnsweise Leistung bis zum Gereichtstermin akzeptieren. (es kann natürlich auh gegen Dich laufen)


    Ausgehend davon das doch sowieso jede ARGE bisweilen andere Kriterien bei der Berücksichtigung der Wertermittlung erhebe, und das Objekt für Dich auch eine Altersvorsorge darstelle wärst Du nur zur Veräusserung bereit wenn dies von einem Sozialgericht so entscheiden würde, zumal grade in der gegenwärtigen Weltwirtschaftlichen Lage ein solches Objekt nur mit erheblichen Verlusten zu veräußern sei!


    Ich sage immer Versuch macht klug und warum willst Du Dir ein fikitves vermöge anrechnen lassen nur weil der Staat Geld einsparen muss, ich denke alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich gestellt und wer dann genötigt wird sein Eigentum n schlechte Zeiten zu veräußern wird im Grunde zweimal für eine Situation bestraft die er nicht unbedingt zu verantworten hat.

  • Nein, ich verschweige nichts. Der Bescheid ist unterschrieben und es wird auf keine Anlage hingewiesen. Ich versuche mir nun beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu besorgen und geh dann zum Anwalt. Ich denke, mündlich oder auch schriftlich komme ich alleine da nicht gegen an. Ich berichte dann weiter...

  • So, komme gerade vom Amtsgericht und von der Arge. Beim Amtsgericht habe ich meine Beratungsschein erhalten. Der Rechtspfleger sieht bei mir auch kein verwertbares Vermögen. Dann bin ich zur AOK um mich freiwillig zu versichern. Jedoch bin ich seit fast zwei Jahren ohne Versicherung (durch Auslandsaufendhalt) und deshalb muss ich zu der VS zurück wo ich vorher versichert war. Dann erhalte ich eine Bürgerversicherung. Muss nur alles beantragt werden. Angeblich ohne Nachteile für mich und meine Tochter.


    In meiner Wut bin ich dann kurz beim Sachbearbeiter der Arge reingehüpft und habe ihn mal gefragt, ob er denn das alles so richtig sieht. Es kann ja wohl nicht im Sinne der Arge sein, dass meine Tochter und ich seit nun zwei Wochen ohne Versicherungsschutz sind und es mir weiterhin so schwer gemacht wird. Als ich ihm sagte, dass ich einen Beratungsschein ausgestellt bekommen habe und der Rechtspfleger ebenfalls kein verwertbares Vermögen bei mir sieht und zudem noch Erfolgsaussichten bei einer Klage, hat er nur müde gelächelt und mir viel Glück gewünscht. Ich solle alles mal einreichen und er entscheidet dann. Die Arge sei übrigens nicht verpflichtet ein Verkehrswertgutachten zu erbringen - ich müsse beweisen, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.


    Morgen früh habe ich einen Termin bei einer Anwältin mit Spezialgebiet Sozialrecht (Alg2 :-)). Sie freut sich schon auf mich. Ich frage mich nur, warum das alles. Man ist sowieso schon nervlich ein Wrack. Ich werde weiter berichten...

  • bomi
    Laß den Sachbearbeiter bei der Arge lächeln. Ich freue mich jedenfalls erst einmal, dass du den Beratungsschein beantragt und bekommen hast. Der Rechtspfleger beim Amtsgericht hat dir den Beratungsschein erst einmal ausgestellt, weil er deine Situation so sieht, wie du und ich sie auch sehen. Ich hoffe nur, dass du dann jetzt auch eine gute Anwältin "erwischst", die dir richtig weiterhelfen kann. Kopf hoch. Denk dir (vielleicht hilft es dir), dass der Sachbearbeiter einfach auch nur ein armer Mensch ist, der unter Druck steht.


    Gruß. Lirafe

  • Das hast du richtig gemacht bomi, weiter so. Den Knallkopp von der Arge hättest du gleich fragen sollen, ob deine Mülltone vor der Tür auch Vermögen ist.
    Zunächst ist die gedankliche Reihenfolge ja völlig falsch, wie sollst du beweisen das kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, wenn er nicht darstellt, das es ein Vermögen gibt???


    § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
    (4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen


    Ein Verkehrswert ist eine Zahl in Euro und nicht die Annahme es wäre ein Vermögen, der Wert muß ermittelt werden und das mit einem Gutachten oder vergleichbaren Immobilien oder aber es ist überhaupt nicht zu verwerten.


    Schreib dir alles auf, was der Typ so erzählt, so was muß an die große Glocke, das ist Enteignung pur.
    Bei Neuigkeiten bitte sofort berichten, ich bereite gerade eine Veröffentlichung zu diesem Thema vor.

  • Nach dem Termin bei der Anwältin bin ich erstmal skeptischer. Sie teilte mir u.a. mit, dass ich tatsächlich in der Beweispflicht stehe. Sprich ich muss anhand Belegen, Gutachten etc. beweisen, dass ich über kein verwertbares Vermögen verfüge. Meine Belege reichten der Arge wohl erstmal nicht aus um dies zu widerlegen. Also muss ich tätig werden und auch die Kosten dafür tragen. Ich versuche jetzt über die Bank an irgend etwas zu gelangen und suche im Internet nach vergleichbaren Häusern. Dazu kommt ja auch das Wohnrecht und Vorkaufsrecht meines Ex-Mannes. All dies wird dann im Widerspruch mit eingeflossen. Gott sei dank entspricht ja alles der Wahrheit und ich durch einen Verkauf lediglich Schulden decke.
    Also nochmal: der Verkehrswert einer Immobilie muss vom Antragsteller selber anhand eines Gutachtens oder ähnlichem ermittelt werden. Nicht die Arge.
    Gruß, P.