Alleinerziehende Aufstockerin mit 2 Kids erbt Reihenhaus der Mutter

  • Hallo Zusammen. Ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Kategorie.


    Zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne euren Rat, was für uns zu beachten ist.


    Ausgangssituation:
    Alleinerziehende Mutter (46) mit 2 Söhnen (9 und 11) lebt in einer Mietwohnung zu 650 EUR Warmmiete (78qm)
    Sie arbeitet in 20h Teilzeit in einer OGS und betreut Kinder – erwirbt dort ca. 600 EUR Netto.
    Hinzukommen Unterhalt, Kindergeld und eine Aufstockung durchs Jobcenter.


    Nun ist ihre Mutter verstorben und sie ist Alleinerbin von 10.000 EUR plus der Immobilie, einem Reihenhaus mit 105 qm Wohnfläche und monatlichen Heiz- und Betriebskosten von ca 350 EUR.


    ZIEL:
    Sie möchte gerne dieses Haus selber nutzen (da günstiger und mehr qm, 2 Kinderzimmer statt einem).


    FRAGE:
    Was ist exakt zu tun, damit sie dieses Haus selber nutzen kann ohne es verkaufen zu müssen und weiterhin per Miete zu wohnen.


    UNSER LÖSUNGSANSATZ (nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Sozialrecht):
    Das Jobcenter über das Erbe informieren, dadurch kurzfristiger Wegfall der Unterstützung vom Jobcenter, dann Eigentumübertragung des Hauses durch das Erbe und Umzug in das Haus.
    Nach Verbrauch der 10.000 EUR neuer Antrag beim Jobcenter um Unterstützung.


    Unter Umständen würde es sogar gelingen, durch die niedrigeren Betriebskosten komplett auf Leistungen des Amtes zu verzichten.


    UNSERE SORGE – UNSERE FRAGE AN EUCH:
    Gibt es Konstellationen, die in diesem Zusammenhang günstiger wären...?
    Bsp:
    (1) Würde es Vorteile bringen, das Erbe auszuschlagen und somit weiterzugeben an ihre Kinder.
    (2) Würde ein anderes Eigentumsmodell für das Haus von Vorteil sein – also z.B. die Kinder als Miteigentümer eintragen und ihrer Mutter ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen..?
    (3) Gibt es Möglichkeiten als Immobilienbesitzer Unterstützung in Form von Wohngeld zu beziehen?
    (4) Sollte auf Grund von Jobverlust wieder ein Antrag beim Jobcenter notwendig sein, kann man sich davor schützen die Immobilie verkaufen zu müssen?


    Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.


    Erfahrungsberichte von Betroffenen in einer ähnlichen Situation wären natürlich auch sehr hilfreich.

  • Die Antworten hast du schon in einem anderen Forum erhalten. Macht es, wie der Anwalt es gesagt hat, alles andere geht vor den Baum. Sie kann sich nicht einfach mutwillig bedürftig machen. Der Gesetzgeber hat da schon Mittel und Maßnahmen, dass solche Frechheit, dass man die Solidargemeinschaft belasten will, obwohl es nicht notwendig ist, nicht zugelassen wird.


    Alg2 ist eine Hilfeleistung? Sie soll solange helfen, bis man seinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann! Und nicht "Ich verschenke mal alles, damit ich weiter Alg2 abzocken kann."! Findest du das nicht selbst recht frech?!