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#1
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Wir möchten ein ein Haus kaufen. Trotz Hartz IV ist dies möglich, da die Finanzierung über einen Bürgen/2.Kreditnehmer gesichert ist. Amt hat soweit bereits zugestimmt.
Folgendes Problem: Der Verkäufer (2 Personen, 59 u. 55 J.) bezieht ebenfalls Hartz IV. Der Kaufpreis beträgt wohl 96.000 €, die Darlehensrestschuld ca. 78.000 €. Zusätzlich hat der Verkäufer beim Hauskauf ein "Privatdarlehen" über 10.000 € angeschlossen, welches beim Hausverkauf zurückgezahlt werden soll. Somit blieben 96.000 € - 88.000 € = 8.000 € übrig. Werden diese als Vermögen oder als Einkommen angerechnet? Vielen Dank für eine schnelle Antwort! SchlitzohrTom |
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#2
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Hallo!
Da die beiden Vorbesitzer zusammen 114 Jahre alt sind und sie pro Lebensjahr einen Vermögensfreibetrag von 150 Euro haben, wäre die Freigrenze erst bei 17100 € +750 E erreicht. Also wenn da nicht schon vorher Vermögen bestand, dann ist das mit den 8000 € kein Problem.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Zitat:
__________________________________________________ _______________________________________ Danke für deine schnelle Antwort! So würde ich es ja auch sehen...aber, wenn ich hier die Antworten auf ähnliche Fragen lese, scheint es auch durchaus als Einkommen zu gelten. Und dies wäre ein riesiges Problem, woran der Verkauf scheitern könnte. Der Verkauf erfolgt freiwillig ohne Druck vom Amt. Das Haus war vor dem Eintritt von Hatz IV schon da. Viele Grüße SchlitzohrTom |
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#4
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Hallo!
Na mit dem Einkommen ist das leider nicht ganz verkehrt. Es zählt das Prinzip es Zuflusses. Also in dem Monat wo die 8000 € auf dem Konto erscheinen, könnte man es als Einkommen ansehen und die Leute hätten für diesen Monatkein Anspruch auf H4. Und auch weitere Fallstricke lauern hier. Die Restschuld von 78000 € sollten wenn möglich nicht auf ein Konto der Beiden gehen, sondern besser gleich an die Darlehensbank. Ebenfalls sollten die 10000€ Privatdarlehen lieber nicht über das eigene Konto zurück bezahlt werden. Wenn da ein Korinthenkacker auf dem Amt was mitbekommt, dann könnte es zu Nachfragen kommen, ob da nicht jemand sein Vermögen verschleiern will. Also am besten, alles vorher mit dem Fallmanager abklären.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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@SCHRADER170
Der Darlehensschulbetrag wird sicher an die Bank gehen. Die 10.000 € Privatdarlehen könnten diirekt an die entsprechende bezugsberechtigte Person gehen. Es gibt auch einen schriftlichen Vertrag hierüber. Letztendlich dürfte die ARGE den Verkaufspreis und somit das "Einkommen/Vermögen" eh erfahren...egal wo das Geld hingeht, wird bzw. kann dann die Frage kommen...WO sind die 10.000 €? Gruß SchlitzohrTom |
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