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#1
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Halli,Hallo an Alle! Nun habe ich mich schon tagelang durchs Forum gewurschtelt, bin aber nicht so recht schlau geworden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?!. Folgender Sachverhalt: Seit März 2003 habe ich eine priv. fondgebundene Rentenversicherung-monatlicher Beitrag =25€ Diese habe ich vor Jahren auch ordnungsgemäß bei der Arge angegeben(Police liegt dort vor). ![]() Da ich alle halbe Jahr einen Fortzahlungsantrag stelle,fülle ich selbstverständlich auch die Fragen zum Rückkaufswert meiner RV immer aus. Nun ist es so,dass die eingezahlten Beträge nicht vor Antritt des Rentenalters ausbezahlt werden. Da diese Versicherung aber fondgebunden ist, erwirtschaftet sie zusätzliche "Gewinne" für mich. Nun sind in den letzten 7 Jahren (also von Versicherungsbeginn-bis jetzt) 1008€ aus Fondanteilen entstanden. Da ich ganz dringend "Altlasten"loswerden musste,habe ich mir diese Summe auszahlen lassen. Nun habe ich aber Bedenken,dass es mir bei der Arge als Einkommen/Vermögen angerechnet werden könnte...?! ![]() Aber ich muß dazu sagen, dass ich ja regelmässig wahrheitsgemässe Angaben über die Höhe des Fonds-und den "erwirtschafteten" Anteilen,über die ich jederzeit verfügen kann, gegenüber dem Jobcenters getätigt habe. Das heißt,alle halbe Jahr, als die Überprüfung der persönlichen Verhältnisse stattgefunden hat, habe ich einen aktuellen Kontoauszug meiner Rentenversicherung in Kopie mitgeschickt, indem auch ganz genau die Höhe meiner Fondanteile, die ich jederzeit beleihen kann aufgelistet sind. Kurzum,die Arge hätte jederzeit von mir verlangen können, dass ich mir diese Anteile auszahlen lasse und ich das Geld zum Leben verwende. Dies ist aber nie geschehen. Trotzdem bin ich doch etwas verunsichert und weiß nicht genau, ob mir nun doch der Betrag,den ich mir hab auszahlen lassen, als Einkommen angerechnet wird. Weiß da jemand von Euch Bescheid? Schonmal vielen Dank für Eure Antworten! |
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#2
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Zitat:
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#3
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OH Shit! :-( Und ausgerechnet Mitte September muss ich einen neuen Fortzahlungsantrag stellen-dann wollen sie auch wieder die KTO-Auszüge der letzten 2 Monate sehen.Darauf geht dann die Auszahlung deutlich hervor.
Na toll.. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, aus der Misere wieder herauszukommen?Ich habe den Betrag ja nicht verschwendet sondern musste damit Schulden, unter androhung von Zwangshaft, an einen Gerichtsvollzieher tilgen. :-/ Den Einzahlungsbeleg habe ich ja. Und den Brief des GV kann ich auch vorlegen.Dort steht ja auch die Frist der Zahlung bis spätestens 05.09.2010 |
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#4
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die kontoauszüge der letzten 3 monate werden übrigens fällig, wenn sie die wirklich sehen wollen.
private schulden sind nicht relevant und für einkommen aus kapitalertrag, wie hier in deinem fall, gibt es lediglich einen jahresfreibetrag von 50 euro! |
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#5
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Na gut,dann hab ich wohl Pech gehabt!Aber nochmal zu den KTO Auszügen.Habe extra nochmal in meinen Unterlegen nachgeschaut und von mir werden immer nur die letzten 2 Monate verlangt und das schon seit Jahren..Vielleicht gibt es da ja auch Unterschiede....?! Dürfte aber eigentlich nicht sein.Naja,egal.
Danke für deine Antwort! :-) |
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#6
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o.k. in berlin werden bei einem weiterbewilligungsantrag in der regel keine aktuellen kontoauszüge verlangt. macht doch nur arbeit und die akten dick.
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#7
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Zitat:
? Francis wird sich wahrscheinlich nicht mehr melden, aber vielleicht hat ja jemand Anderes damit Erfahrungen...
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