Anrechnung von Vermögen des Kindes

  • Hallo! Ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn mir hier weitergeholfen werden könnte. Also, ich bin Hartz IV Empfängerin, alleinerziehend mit einem Sohn von 15 Jahren. Mein Ex-Ehemann - also der Vater des Kindes - hat damals vor 15 Jahren für das besagte "Kind" ein Konto eröffnet, wo er monatlich Geld drauf einzahlt. Nach 15 Jahren ist das eine beachtliche Summe, wird aber erst ausgezahlt, wenn das Kind volljährig ist, also in 3 Jahren. Weder ich, noch mein Sohn kommt an das Geld ran, noch bin ich diejenige, die Geld auf das Konto zahlt. Nun tritt das JobCenter an mich heran und wirft mir vor, ich hätte dieses Geld verschwiegen, was ich tatsächlich bei meinem HartzIV-Antrag auch getan habe, aber nur deshalb, weil weder mein Sohn noch ich von diesem Geld profitieren. Nun fordert das JobCenter von mir Geld zurück und nimmt meinen Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft. Ist denn das rechtens? Mir ist schon klar, wenn mein Sohn Vermögen hätte, dass ihm zur Verfügung steht, dass ich das dann angeben muss, aber wie gesagt, wir haben von dem Geld, was er mit 18 bekommt im Moment Null. Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß Rat? :confused: Danke schon mal.

  • Hallo,


    du hättest es lieber von Anfang an mit der Begründung die du hier geliefert hast mit angeben sollen dann hättest du jetzt keinen Streß.


    Aber zu deiner Frage, wenn ihr beide nicht verfügungsberechtigt seid und ihr das auch Nachweisen könnt, dann gilt dies Vermögen vorerst als geschützt, weil man es zur Zeit nicht liquidieren kann. So weit so gut, allerdings führt das bei der Bewilligung von ALGII dazu, das es dir bzw. deinem Sohn wahrscheinlich nur als Darlehen anerkannt wird, sprich, du es irgendwann zurückzahlen musst. In deinem Fall solltest du schnellstmöglich eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!