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Arbeitende Person der Bedarfsgemeinschaft will Haus kaufen

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  #1  
Alt 24.07.2010, 15:42
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Beiträge: 1
Standard Arbeitende Person der Bedarfsgemeinschaft will Haus kaufen

Hallo!

Ich wohne mit meiner Ex-Freundin und unserem gemeinsamen Kind zusammen.
Derzeit sind wir beide arbeitslos. Sie hat vor ab Anfang nächsten Jahres als Tagesmutter zu arbeiten.
Sie hat ausserdem vor ein Haus zu Kaufen in dem ich und unser Kind als Untermieter mit einziehen wollen.

Ich finde der Betrugsverdacht liegt nahe, da ja im Prinzip jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft einfach ein Haus kaufen kann und von der restlichen Bedarfsgemeinschaft sich durch die Miete die Raten für den Kredit bezahlen lassen könnte.

Tatsache ist aber, dass wir zwar zusammen leben aber wir und auch bzw vorallem auch unsere Finanzen getrennt sind.

Wird das ganze so klappen oder werden wir irgendwelche Probleme bekommen?
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  #2  
Alt 25.07.2010, 19:36
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Beiträge: 4.412
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Wenn deine Freundin ein Haus kaufen will wird das Amt genauer hinschauen da sich die Frage stellt woher sie das Geld dafür hat.Sollte sie dafür einen Kredit brauchen kann ich dir gleich sagen stehen ihre Chancen schlecht denn die Bank möchte Sicherheiten die sie nicht geben kann ohne Arbeit und mit ALG2 Bezug.Woher will sie dann die Raten zurückzahlen.Nur alleine mit deinen Leistungen wird dies kaum gehen.Was ich auch nicht verstehe ist sie nun deine Freundin oder deine Ex.Alles etwas komisch.
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  #3  
Alt 26.07.2010, 11:52
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Beiträge: 287
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Wenn deine Freundin ein Haus kaufen will wird das Amt genauer hinschauen da sich die Frage stellt woher sie das Geld dafür hat.Sollte sie dafür einen Kredit brauchen kann ich dir gleich sagen stehen ihre Chancen schlecht denn die Bank möchte Sicherheiten die sie nicht geben kann ohne Arbeit und mit ALG2 Bezug.Woher will sie dann die Raten zurückzahlen.Nur alleine mit deinen Leistungen wird dies kaum gehen.Was ich auch nicht verstehe ist sie nun deine Freundin oder deine Ex.Alles etwas komisch.
Und sollte kein Kredit benötigt werden, wird wohl der begründete Verdacht eines bisherigen Leistungsbetruges aufkommen.
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