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Hallo werte Sozialleistungs-Forum-Fachkenner!
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und mir evtl. weiterhelfende Tipps geben wie ich weiterverfahren soll. Zu aller erst Beschreibe ich mal mein bzw. unser Problem. Unser Haus wurde Anfang Juni diesen Jahres verkauft. Zur Absicherung der damals benötigten Darlehen für den Hausbau, wurden 3 Lebensversicherungen (eine davon ein paar Jahre später) abgeschlossen, alle unterschiedlich hoch. Fällig würden diese allesamt im Jahre April und Juli 2013. Damit sollte dann schlussendlich das Haus abbezahlt werden bzw. die Darlehen dafür(also auf einen Schlag). Damals bis Juni diesen Jahres wurden also "nur" die Zinsen für die Darlehen regelmäßig eingezogen. Da die Lebensversicherungen ans Haus bzw. die Darlehen gekoppelt waren, mussten direkt nach Hausverkauf die Darlehen/Schulden abgelöst werden, was auch letztendlich geklappt hat, da der Verkauf des Hauses genug dafür einbrachte. Fazit: Die Lebensversicherung waren/sind somit frei d.h. sie stehen frei zur Verfügung und können jederzeit gekündigt werden. So habe ich es jedenfalls verstanden. Problem: Unsere Familie bildet eine Bedarfgemeinschaft, da mein Bruder und ich in ALG 2 reingerutscht sind. Da ich allerdings schon über 23 Jahre bin, müsste ich also meine Krankenversicherung selber zahlen sollte mir ALG 2 verweigert werden. Mein Bruder ist jünger, dementsprechend ist er noch familienversichert und ich nicht. Bislang erhielten wir ALG 2 und mein Krankenversicherungsbeitrag wurde somit übernommen. Soweit so gut! Allerdings fordert nun das Sozialamt meine Eltern auf, ihre Lebensversicherungen aufzukündigen, da sie nun frei zur Verfügung stünden. D.h. ich müsste meinen Beitrag zur KV selber zahlen. Was ich allerdings nicht kann und ich auch nicht möchte das meine Eltern deswegen Ihre LV kündigen. Darf so etwas gefordert werden?! Hier noch ein paar Daten und Fakten: - Vater bezieht Altersrente da 65. (geb. im Jahre 1943) - Mutter ist schwerbehindert (geb. im Jahre 1948) Lebensversicherung meines Vaters: Höhe im Jahr 2013: 67.223,20 EUR darin enthaltener Überschuss: 4.651,44 EUR (kann sich bis 2013 aber noch ändern + oder -) Lebensversicherungen meiner Mutter: 1: Höhe im Jahr 2013: 14.010,05 EUR darin enthaltender Überschuss: 948,93 (siehe oben) 2: Höhe im Jahr 2013: 25.115,33 EUR darin enthaltender Überschuss: 1.706,27 (siebe oben) Kann ich irgendwelche Freibeträge für meine Eltern geltend machen und darf eine LV von schwerbehinderten Menschen als Vermögen angerechnet werden?! Wie kann ich auf den nun mir vorliegenden Bescheid reagieren?! Fragen über Fragen...nur fehlen mir bislang noch die Antworten dazu -.- P.S. Mir geht es hauptsächlich um die Krankenversicherung. Da ich eine chronische Krankheit mein eigen nennen darf, ist diese also unerlässlich für mich. Wobei man sich selbst eh freiwillig versichern MUSS sobald keiner den KV Beitrag übernimmt. Kann ich evtl. nur diesen Beitrag beim Amt geltend machen?! Sry für den langen Text, aber noch kürzer bekomm ich es net hin -.- MfG Freddy |
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