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Auto

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  #1  
Alt 26.04.2011, 13:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2011
Beiträge: 13
Standard Auto

Hallo,

Wir ( 3) haben zum Elterngeld Hartz 4 beantragt,

Die Bearbeiterin sagt das Auto darf 7500 € Wert haben.

Laut meiner Schwacke Auskunft ist es 1000€ mehr Wert.

Die Bearbeiterin sagt sie prüft es mit ihrem Wert- rechner,

was kann mir da jetz passieren wenn das Auto 1000€ mehr Wert ist.

Wir wollen ja eh nur für ein Jahr das anteilige Hartz 4.

Bescheid kommt erst.

Danke,

T.
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  #2  
Alt 23.05.2011, 19:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2007
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 139
Standard

Mag ja sein, dass Dein Schwacke von dem Alter her Recht hat, aber da stehen sicher auch nicht die Schrammen drin, die der Wagen sich inzwischen drinnen und draußen geholt hat.

Angekleckerte Sitze, Hundehaare, oder ähnliches vermindern den Wert jedenfalls ganz erheblich. Falls Du also direkt zum Schwacke gegriffen haben solltest, um der SB den darin gefundenen Betrag direkt zu nennen, dann hast Du ein Problem. Du solltest Dich berichtigen und notfalls von einem Autohändler ein schriftliches Angebot einholen. Eventuell reicht es auch, wenn Du Dich selber berichtigst - schließlich kann man ja auch kleine Schrammen und Flecken vergessen haben, weil jetzt so viele andere Dinge in Deionem Kopf herumschwirren.

Beste Grüße,

Freydis
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  #3  
Alt 21.06.2011, 20:14
Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 91
Standard Wenn das Auto zu reich macht...

Zitat:
Zitat von Freydis Beitrag anzeigen
Mag ja sein, dass Dein Schwacke von dem Alter her Recht hat, aber da stehen sicher auch nicht die Schrammen drin, die der Wagen sich inzwischen drinnen und draußen geholt hat.

Angekleckerte Sitze, Hundehaare, oder ähnliches vermindern den Wert jedenfalls ganz erheblich. Falls Du also direkt zum Schwacke gegriffen haben solltest, um der SB den darin gefundenen Betrag direkt zu nennen, dann hast Du ein Problem. Du solltest Dich berichtigen und notfalls von einem Autohändler ein schriftliches Angebot einholen. Eventuell reicht es auch, wenn Du Dich selber berichtigst - schließlich kann man ja auch kleine Schrammen und Flecken vergessen haben, weil jetzt so viele andere Dinge in Deionem Kopf herumschwirren.

Beste Grüße,

Freydis
Oder von fachkundiger Stelle schriftlich (sicher gegen Aufpreis) ein Wertgutachten erstellen lassen. Das wird ja z.B. auch für das Finanzamt bei z.B. Entnahmewerten so gamacht.

Bleibt der Wert über den besagten 7.500 EUR, ist das Auto zu versilbern und es besteht Anspruch auf ALG II erst, wenn hernach das GESAMTE BARVERMÖGEN unter den im Gesetz vorgeschriebenen Limit liegt.

Wird kein Anspruch (wegen Vermögen) auf ALG II begründet, kann alternativ Wohngeld beantragt werden. Hier werden ja die Vermögen nicht geprüft. ...
__________________
Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26
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