Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Vermögensanrechnung

- Anzeige -

Autokauf unter ALG 2

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.08.2009, 13:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2008
Beiträge: 8
Standard Autokauf unter ALG 2

Hallo,

ich und meine Frau beziehen beide ALG 2. Wir haben 5000 € Erspartes. Der Vater von meiner Frau besitzt einen sehr alten Wagen, der schon eigentlich verschrottet werden muss.

Nun möchten wir mit Hilfe der Umweltprämie einen neuen Wagen kaufen. Es würde 8300 € kosten. Die 3300 € würden wir von meinen Eltern nehmen, da beide arbeiten.

Ist es so in Ordnung oder könnte es Probleme geben?

Gruß

Mir ist grad noch was eingefallen. Kann ich die 5000 € meinen Eltern und so tun, als ob die für uns den Wagen bezahlen, also schenken?

Geändert von GoaUld1984 (04.08.2009 um 13:46 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.08.2009, 13:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Also erstmal ist es doch so, dass man die Umweltprämie erhält, wenn der Wagen wenigstens ein Jahr auf einen selbst angemeldet ist?! Zweitens - wenn die 5000 € euer Erspartes sind, merkt das Amt doch, dass ihr die ausgebt, oder habt ihr die bislang unterschlagen? Und drittens ist der Wagen doch eigentlich rein rechnerisch zu "wertvoll", also liegt über dem für ein Kfz zurzeit angedachten Wert, der zulässig ist, oder kauft ihr überteuert, und der Wagenwert liegt unter 7.500 €?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.08.2009, 14:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2008
Beiträge: 8
Standard

Stimmt schohn, dann muss der Vater von meiner Frau das Auto kaufen. Ist dan noch zu klähren ob er das Auto nach dem Kauf komplett meiner Frau übergeben kann.

Die 5000 € sind in bar, Hochzeitsgeschenke von der Verwandtschaft. Davon ist nichts angegeben.

Das Auto hat sicherlich einen größeren Welt als 7500 €. Ob man die 8300 € bzw. das Auto als Vermögen irgendwie aufteilen kann damit wir unter 7500 € bleiben?


Hab grad gelesen, mit Harz 4 gibts keine Prämie, ich kann es also vergessen.

Geändert von GoaUld1984 (04.08.2009 um 15:04 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.08.2009, 17:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Also, ob es dir Prämie trotz H IV wirklich nicht gibt; die Infos gingen hier im Forum hin- und her und ich habe mich darin nicht weiter belesen, weil ich nichts beitragen konnte, habe aber noch vage vom "Überfliegen der Beiträge" im Kopf, dass es letztlich günstig "für" die H IV-Empfänge ausging. Das ist aber wirklich eine Frage, die du, da das zwischenzeitlich geklärt ist, ganz einfach durch einen (besser zwei) Anrufe bei der Hotline klären kannst. Am besten anonym, weil die die Frage dir sonst sofort anhand der Rufnummer zuordnen.

Zur weiteren Frage: ich denke nicht, dass man den Wert des Autos "aufteilen" kann, es kann ja auch ur auf eine Person angemeldet werden, und die hat es dann am Hacken.

Zu den 5000 €. Das ist nun wirklich dumm. Auch dazu gab es schon häufiger (Zuwendungen von Dritten, warum auch immer) Beiträge. Das Amt wird versuchen, euch die als Einkommen anzurechnen. Daher würde ich an eurer Stelle dazu tendieren, dass eure Eltern euch das Auto komplett schenken, damit ihr diesen ganzen Stress und ein möglicherweise entstehendes Chaos und Ungewissheit, Ärger, vermeidet und die ganzen Hochzeitsgeschenke letztlich einen Zweck erfüllen - das Auto.

Gruß. Lirafe
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.08.2009, 17:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2008
Beiträge: 8
Standard

Danke für die Infos.
Um den ganzen Stress und das Hin und Her zu vermeiden, werden wir nach einem Gebrauchtwagen Ausschau halten. Es ist ja auch nicht sooo dringend. Genug Zeit um auf einen guten Angebot zu warten.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.08.2009, 17:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Viel Glück und Spaß beim Suchen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.08.2009, 17:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 593
Standard

Nach neuesten Meldungen, hat man bei Hartz IV das Nachsehen beu der Abwrackprämie, ist als Einkommen zu rechnen, obwohl man sie gar nicht bekommt, da gehört schon eine gewisse Intelligenz dazu, um das zu kapieren.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.08.2009, 19:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!


Zitat:
obwohl man sie gar nicht bekommt,
Doch, man bekommt, wenn alle Papiere stimmig sind, die Abwrackprämie aufs eigene Konto überwiesen.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 04.08.2009, 19:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
Standard

Abwrackprämie wird als Einkommen angerechnet, Schön wenn das Geld auf dem Konto eingeht ist dies eine Einnahme und selbst wenn umgehend dannein Auto gekauft wird und die 2.500€ gleich wieder investiert würden war man für kurze Zeit in der Lage seinen Lebensunterhalt aus diesem Vermögen / Einkommen zu bestreiten, der schnellen Ausgabe und Zweckverwertung steht entgegen, das man dannseine Bedürftigkeit selbst herbei geführt hat, weil man das Einkommen nicht für den Zweck des Lebensunterhaltes verwendet hat. Auch wenn das Auto eine Notwendigkeit darstellen würde, so wäre doch auch zumutbar eben ein Auto von 5000€ zu erwerben. Der Erwerb eines 7.500€ teueren Kfz wird somit als nicht notwendiger Luxus bewertet!

Ihr dürft mich gerne eines Besseren belehren!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 05.08.2009, 07:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

So könnte irgendein Sachbearbeiter vielleicht argumentieren; aber das ist - meine ich - eine wirklich zu große persönliche Einschränkung, wenn die einem nun auch noch vorschreiben können, was für ein Auto man kaufen "darf", obwohl das auch so im Rahmen des zulässigen Vermögens bliebe. Ein neueres Auto ist nicht nur einfach "schöner" (sozusagen), sondern hat ja oftmals auch den Vorteil, dass es zunächst weniger Kosten (Reparaturen etc.) verursacht. Ich glaube nicht, dass das bei normalen, nicht tätigen Arbeitslosen als unnötiger Luxus abgetan werden darf. Anders verhält es sich beispielsweise aber, wenn durch den Kauf eines teureren Kfzs ein Selbständiger seine monatliche(n) Ausgabe(n) dadurch höher schraubt als notwendig und dadurch mehr Hilfeleistung durch das Amt benötigt. (Dieser Fall ist gerade bei mir eingetreten; ich wurde explizit dazu aufgefordert, "sämtliche" Ausgaben, ob Telefon, Kfz oder sonstwas im Rahmen meiner Selbständigkeit vorher mit dem Sachbearbeiter abzusprechen.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
(Alt-)Autokauf, und was dann bei Eidesstattlicher Versicherung ? boromir weitere Themen 4 02.03.2009 19:06
Hilfe bei Autokauf irma Vermögensanrechnung 3 22.01.2009 22:52
Selbständig / Autokauf vom Gewinn ATschall_12 Anspruch und Leistungen 1 28.10.2008 14:32
Zuschuss zum Autokauf von der Arge? Heike_2006 Anspruch und Leistungen 1 15.04.2008 19:31
Lebensversicherung kündigen-Autokauf? nicola-28 Vermögensanrechnung 1 07.11.2007 19:13