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Bausparvertrag / Sparbuch

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  #1  
Alt 28.02.2009, 13:21
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Ausrufezeichen Bausparvertrag / Sparbuch

Hallo

Ich habe da mal eine frage
Nehmen wir mal an ich habe 2000 € auf einem Sparbuch, dann ist das ja geschütztes Vermögen. Soweit richtig? Kann ich das dann nehmen und mir zb. einen Führerschein oder Auto finanzieren? Oder muss ich erst meinen Sachbearbeiter "um Erlaubnis fragen"?

Gleiche Situation nur mir einem Bausparvertrag:
Also wieder 2000 €, nur auf einem Bausparvertrag. Ist das dann wenn es ausbezahlt wird verwertbares Vermögen? Könnte ich davon trotzdem zb einen Führerschein finanzieren oder ein Auto?

Ich hoffe das ist halbwegs Verständlich. Also immer von dem Fall ausgehend das die 2000 € das einzige Vermögen sind und somit unter der Freigrenze liegen.

Vielen Dank schonmal
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  #2  
Alt 28.02.2009, 14:33
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warum solltst du fragen müssen, was du mit deinem geld machst?
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  #3  
Alt 28.02.2009, 21:27
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Naja geht vorallem um den Bausparvertrag...ob ich das Geld verwenden darf oder nicht
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  #4  
Alt 01.03.2009, 11:39
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Du musst nicht fragen, was du damit machen darfst, denn es gehört zu dem Schonvermögen, welches du besitzen darfst und da geht keinem was an wofür du es verwendest. Und dabei ist es egal auf welchem Konto von dir das Geld liegt.
Viele Grüße
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  #5  
Alt 01.03.2009, 13:43
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Ja, genau. Du bist zwar H IV-Empfänger, aber dadurch nicht gleich entmündigt.
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  #6  
Alt 01.03.2009, 18:37
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Aber ist ein Bausparvertrag nicht bei der Auszahlung dann zu verwertendes Vermögen?
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  #7  
Alt 01.03.2009, 20:14
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Der Bausparvertrag ist auch vorher schon verwertbares Vermögen, aber nur, wenn der angesparte Betrag über die Vermögensfreigrenze geht. Also, ob du Geld auf deinem Sparbuch, Tagesgeldkonto, Girokonto oder Bausparvertrsg u.s.w. hast, spielt keine Rolle. Solange das Geld in der Freibetragsgrenze liegt, kannst du damit machen was du willst. Und Führerschein und Auto sind nicht irgendwelcher Luxus, sondern gut für deine Vermittlungschancen. Aber wie gesagt dafür bist du keine Rechenschaft schuldig.
Viele Grüße
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  #8  
Alt 01.03.2009, 20:29
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Also ehrlich gesagt finde ich die Möglichkeit, dass das in dem Monat als Einkommen berechnet wird, gar nicht mal komplett abwegig, auch wenn ich denke, dass Renate Recht hat, und zwar komme ich darauf aus folgendem Grund:

Mich hat neulich jemand von einer für diese Themen eingerichteten Beratungsstelle wegen eines Autoverkaufs darauf hingewiesen, dass das Geld aus dem Verkauf in demjenigen Monat, in dem ich es bekomme, als Einknahme zählt und ich davon leben müßte. Andererseits hat mir jemand hier im Forum etwas Gegenteiliges gesagt, nämlich, dass es eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen ist und kein Problem. Seitdem bin ich verunsichert.

Allerdings stellt sich mir seitdem auch die Frage, wie das praktisch auf Dauer funktionieren sollte, weil man meist vom Erlös des Autoverkaufs ja das nächste Auto finanziert. Vielleicht solltest du in deinem Fall, was den Bausparer betrifft, vorher konkret beim Amt nachfragen, bevor du entscheidest, damit du sicher und beruhigter sein kannst.
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  #9  
Alt 01.03.2009, 20:50
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Das ist es was viele in der ARGE ausnutzen, dass die Leute immer wieder verunsichert werden. Solange das Geld unter der Freigrenze ist geht es die nichts an, man kann ja das Geld auch als Bargeld zu Hause haben(was natürlich und theoretisch auch gemeldet sein müsste- aber wer macht das???)und dann gehst du auch nicht zur ARGE und sagst: ,, Ich habe mir gestern vom Bargeldhäufchen 50€ genommen, weil ich nichts mehr zu Essen hatte". Danach fragt auch keiner.Genauso, wenn du Geld vom Sparbuch holst, weil Waschmaschine kapputt,oder etwas anderes nötig geworden ist, musst du das nicht melden, dafür ist das Geld ja gedacht.
Beim Auto ist das ein kleinwenig anders. Denn das Auto darfst du ja für einen bestimmten Wert extra haben. Wenn du es jetzt verkaufst und dir kein anderes zulegst, wofür du das erzielte Geld nimmst, dann ist es Einkommen in dem Monat. Aber, wenn du nachweislich ein anderes kaufst, kann es nicht angerechnet werden.
Viele Grüße
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  #10  
Alt 01.03.2009, 21:05
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Na toll, siehste, genau das ist das Problem. Denn ich habe das 'Auto verkauft, um Schulden, die ich seit langer Zeit (länger als ich H IV bekomme) und nachweislich durch Ktoauszüge, zu bezahlen. Das Auto jetzt habe ich ohne Anzahlung geleast. Und zählt es nur in dem einen Monat als Einnahme und danach dann wieder zu dem Vermögen, das ich haben darf?

Geändert von lirafe (01.03.2009 um 21:34 Uhr)
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