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#1
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Hallo liebe Leute,
habe eine sehr dringende Frage... Ich habe ca. ? 7000,- auf einem Sparkonto - ansonsten habe ich kein weiteres Vermögen. Laut meiner Berechnungen dürfte ich ja ? 5100 (29 Jahre alt x 150 + 750 Freibetrag) haben; mein Kleiner dürfte ? 3850 haben (Kinderfreibetrag 3100 + Freibetrag 750). Ist es erlaubt, den Betrag, der auf meinem Sparkonto zuviel ist (also ? 1900) auf das Sparkonto meines Sohnes zu übertragen? Oder wird das beanstandet, wenn ich für uns zwei Hartz IV beantragen will? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! Anne |
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#2
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Ein Geldgeschenk darf natütlich nicht nach sich ziehen, dass der Schenker anschließend hilfebedürftig wird. Im Zweifelsfall kann das Amt Dich zwingen, das Geschenk zurückzufordern, auch noch nach Jahren.
LG
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___________________________________ Viele Grüße Antragsteller |
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