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#1
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Hallo,
Ich habe demnächst vor bei meiner Freundin einzuziehen. Ich arbeite im Handwerk (Bau) und da ich die letzten Jahre immer häufiger arbeitslos war, möchte ich gerne wissen, was von meiner Freundin angerechnet werden würde, falls ich ALG || beantragen muß. Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und macht zur Zeit ihr Anerkennungsjahr als Diplom Sozialpädagogin. Aufgrund der Kinder wird sie danach eine 1/2 oder 3/4 Stelle nehmen. In welchen Fall würde Einkommen/Vermögen meiner Freundin angerechnet werden? Gruß keuner |
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#2
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Da ihr Kinder betreut wird die ARGE euch wohl gleich als BG einstufen und somit wird das Einkommen deiner Freundin bis auf einen Freibetrag angerechnet.
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#3
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Ja, und das Vermögen demzufolge auch.
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#4
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Wie hoch wird der Freibetrag sein und am welchen Betrag das Vermögen?
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#5
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Ich glaube ich ziehe es dann doch eher vor per Untermietvertrag eine WG zu gründen.
Wie sieht das mit dem ersparten der Kinder aus? Würde das auch mit einbezogen werden? |
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