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#1
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Hallo,
unser Haushalt besteht aus meinem Mann (22), mir (33) und unserem gemeinsamen Kind (5 Monate). Ich bekomme Elterngeld und mein Mann beginnt am 1.08. diesen Jahres eine Ausbildung und wird voraussichtlich BAB bekommen. Wenn wir Glück haben gibt es noch Wohngeld dazu und sind somit dann nicht Hartz 4 abhängig. Wenn es allerdings kein Wohngeld gibt und BAB nicht ausreicht, müssten ich und unser Kind Hartz 4 beantragen. Soweit ich weiß, ist mein Mann wegen der Ausbildung ja davon ausgeschlossen. Zu meiner Frage: Wie hoch ist ab 1.8. unser Vermögensfreibetrag? Soweit ich das verstanden habe, zählt mein Mann dann ja, wegen seiner Ausbildung, nicht zur Bedarfsgemeinschaft, oder? D.h. würden dann nur die 150 Euro x 33 + 750 Euro für mich gelten, oder gilt dieser Freibetrag auch für meinen Partner, obwohl er nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört? Wenn nicht, hätten wir das Problem, dass wir, bzw. ich über dem Freibetrag liegen würde, da wir gemeinsame Konten haben und das Geld dann ja wahrscheinlich trotzdem komplett mir angerechnet werden würde, da man es ja schlecht trennen kann, wem was gehört. Ich hoffe ihr könnt mir helfen...grübel schon die ganze Zeit darüber nach und hab ein bisschen Angst um unsere Zukunft. Vielen Dank schon mal für eure Antworten! |
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#2
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eine bedarfsgeeinschaft ist u.a.:
Zitat:
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#3
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@Danielo: Vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort! Na Gott, oder wem auch immer, sei Dank ist die Welt nicht so einfach...Wenn mein Mann trotz BAB Bezug zur Bedarfsgemeinschaft gehört und der Freibetrag von ihm auch zählt, dann ist ja alles gut
Wünsche euch ein schönes Wochenende. |
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#4
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Wie sähe der Fall denn aus, wenn das Paar nicht verheiratet wäre? Sind sie dann eine Haushaltgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft? Ist das Vermögen dennoch übertragbar, also ich meine, hat man trotzdem gemeinsame Freibeträge unabhängig davon, wem von den Beiden das Geld gehört?
Möchte für diesen kleinen Unterschied kein neues Thema beginnen. Auch wird meist der Lebenspartner dem Ehepartner gleichgestellt, die Hotline des Jobcenters sagt, dass sowas nur bei Verheirateten möglich ist... Danke. Geändert von jiyo (20.10.2011 um 11:40 Uhr) |
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#5
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Wenn sie nicht verheiratet sind könnten sie zunächst ein Jahr auf Probe zusammen leben und jeder bekäme seine volle Leistung und die Miete je zur Hälfte. Vermögen ist nicht übertragbar. Jeder hat einen Freibetrag und mehr gibt es nicht.
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#6
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Vielen Dank für Deine Antwort, Kitty121.
Damit ich Dich richtig verstehe: Nach diesem ersten Jahr - darf im beschriebenen Fall dennoch jeder nur seinen eigenen Vermögensfreibetrag ausschöpfen oder können dann die Freibeträge gemeinsam ausgeschöpft werden (also einer dürfte drüber kommen, wenn der andere nichts hat). Danke nochmals. |
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#7
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Jeder hat einen Vermögensfreibetrag da kannst du nichts zusammen würfeln.
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#8
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Ist dieser Vermögensfreibetrag dann entsprechend das Doppelte von dem was er für eine Einzelperson beträgt? Oder ändert sich durch den Status als Ehepartner nochmal etwas daran wie hoch er ist? Ich frage mich nämlich ob man sich im Nachteil befindet wenn man nicht verheiratet ist.
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#9
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Was verstehst du unter jeder hat den gleichen Freibetrag nicht?
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