Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Vermögensanrechnung

Eigenheim viel zu groß-trotzdem "nur" Regelleistung?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 03.07.2009, 10:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 5
Standard

hallo,liebe Lirafe,
das verstehe ich nicht ganz.Was greift nicht mehr? Ich hab den Antrag noch nicht abgegeben. Das Haus habe ich vor 1 Jahr geerbt .Die zwei Jahre davor habe ich mit Hilfe von Hartz 4 gelebt und das letzte Jahr habe ich das Vermögen aufgebraucht,das zur Erbschaft gehörte. Was gibt es denn da für Schwierigkeiten,wenn ich die letzten 3 Jahre"offenbare"?

Kann denn das Jobcenter wirklich nur entweder alle Kosten oder gar keine übernehmen? Es wäre doch auch für die besser,wenn sie bsp.weise nur die Krankenversicherung oder die Lebensmittelkosten für mein Kind übernehmen würden..???
Das ganze ist ohnehin nicht für ewig gedacht-ich würde echt gerne arbeiten, als Alleinerziehende ohne Angehörige und Freundeskreis bin ich aber auf eine Arbeit angewiesen, die zwischen 8-16h liegt,die den Kitaöffnungszeiten entspricht und egal ob call center , verkauf oder sonstwas-heute arbeitet man eben Schicht-nachts und Wochenende-dann müsste ich mein Kind ins Heim geben-das mache ich natürlich nicht.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 04.07.2009, 12:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

@melitta
Zum zweiten Absatz deiner letzten Eingabe: Es ist nicht so, dass die "dies oder jenes" übernehmen... Insgesamt wird ermittelt, nämlich einerseits dein "Bedarf" und andererseits das, was dagegen zu rechnen ist, also dein "Vermögen". Das unter dem Strich dann wird übernommen, wenn dir etwas fehlt. Alles andere zählt nicht.

So ganz verstehe ich nicht: Du hast das Haus vor einem Jahr geerbt. Vorher lebtest du von Hartz IV. Was ich meinte ist, dass - wenn du jetzt Dinge möglichst so "regelst", dass die dir nichts können, beispielsweise (wenn das funktionieren würde) vor Antragstellung einen Teil des Hauses vermietest oder dergleichen, du das im Antrag auf die eine oder andere Art eintragen mußt. Alles wird erfragt. Und wie gesagt - und damit komme ich zu meiner letzten Einganbe zurück: Das Haus ist leider definitiv zu groß, was auch immer du jetzt damit anstellst (also Untervermietung oder sonstiges).
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 28.07.2009, 10:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 25
Standard Haus zu groß

@ Melitta
Also ich bin alleine, habe ein Haus mit 85 m² dafüar erhalte ich die Betriebskosten. Das kostet die auch nur 217 € mtl im Gegensatz zur Miete, die sie mir bis 360 € bezahlen müßten.

Aber Dein Haus ist definitiv zu groß. Aber Du hast doch vor dem Erbe schon von Hartz IV gelebt, da hättest Du Dich doch eigentlich schon mit dem ganzen Thema auseinandersetzen müssen.

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Haus mit Deiner Schwester geerbt und sie dann ausgezahlt. Und genau das war der Fehler. Davor hättest Du Dich bei der Arge nach der angemessenen Größe erkundigen müssen, nicht hinterher.

sorry, aber das war unüberlegt. Wie schreibst Du "zwar pleite aber Hausbesitzer". Man kann doch nicht erst wie ein Kind sagen, ich will das Haus haben und dann sagen "oh das kostet ja auch Geld da zu wohnen das hab ich ja nicht mehr".

Am schlausten wäre es gewesen, mit Deiner Schwester dort zu wohnen. Dann hättet Ihr mti dem dazu geerbten Geld das Haus irgendwie geteilt, dass es zwei Hälften hat. Dann hätte Deine eine angemessene Größe gehabt. Vielleicht kannst Du sie jetzt noch dazu überreden dies zu tun und ihr die Hälfte zu vermieten.

Wie Lirafe schon schreibt, die wollen alles wissen, was in den letzten Jahren als Vermögen da war. Und wenn die dann sehen, Du hast das Geld erst ausgegeben um das Haus komplett zu kaufen und hast nun kein Geld mehr, sehe ich leider schwarz. Zumal Du ja bereits vorher arbeitslos warst und wußtest, dass Du nach der Verwertung des Geldes weider von Hartz leben mußt. tut mir leid, da sehe ich keine Chancen.

Und zum NIeßbrauch: der bringt Dir gar nichts. Der bedeutet nur, dass der Nießbraucher da umsonst wohnen kann und alle Früchte aus dem Objekt ziehen kann zB vermieten und das geld behalten, oder die Ernte aus einem Feld das zum Haus gehört verkaufen darf öä. Macht man eigentlich nur aus steuergründen, wenn Oma das Haus schon vererbt aber dort bis zu ihrem seelig Ende wohnen bleiben darf/will.

Leider keine guten Aussichten. So bitter es klingt: umbauen und vermieten oder verkaufen.

Pinky
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Kündigungsgrund - "Wirtschaftskriese". Und was soll ich weiter machen? Brauche Hilfe. Dolphin Anspruch und Leistungen 5 22.06.2009 15:38
Wieviel Geld darf ich auf dem Konto haben wenn "ICH" ALG II beantrage Schatana Vermögensanrechnung 2 11.10.2008 09:58
"Zwangs"-Umzug, welche Kosten werden übernommen? viciousheaven Wohnung und Miete 1 24.09.2008 21:29
Gibt es einen "Freibetrag" in der Bedarfsgemeinschaft für den "Arbeitenden"? Sonja1067 Einkommensanrechnung 10 09.09.2008 18:16
HILFE - 2. Ausbildung, kann ich "gefördert" oder sonst wie unterstützt werden? adidas84 Anspruch und Leistungen 2 08.02.2008 14:46