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#1
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Guten Tag zusammen,
wie sieht hier die rechtliche Situation aus? Eigentum: 2,5 Zimmer Wohnung zur Zeit vermietet sowie 1 Reihenmittelhaus - muss noch abbezahlt werden Muss ich die Wohnung verkaufen, falls ich unter Harz IV falle, oder werden hierbei lediglich der Nettomietertrag als Einkunft berechnet? Muss ich evtl mein Eigenheim verkaufen, falls meine Kinder ausziehen? Danke für eine kompetente Antwort. |
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#2
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Nicht selbst genutztes Eigentum muss veräußert werden, d. h. die Eigentumswohnung wirst du wohl verkaufen müssen um dann von dem Geld eine gewisse Zeit zu leben.
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#3
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Mal etwas genauer erklären?!?
Du wohnst mit Kindern in dem Haus? Und die ETW ist fremdvermietet? oder was bezeichnest du als "Eigenheim"??? |
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#4
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Die Wohnung wirst du verkaufen müssen aber in dem Haus kannst du auch weiterhin wohnen bleiben wenn deine Kinder einmal eigene Wohnungen haben werden.
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#5
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Eigenheim bedeutet hier das Haus
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