Eigentumswohnung vermieten, trotzdem Sozialhilfe?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir ja hier jemand bei folgender Frage helfen.
    Vor 8 Jahren war ich noch voll berufstätig und habe mir, als damals alleinstehendem Mann eine 40 qm große Eigentumswohnung gekauft. Der Kredit dafür ist noch lange nicht abbezahlt, aber die monatlichen Raten sind mit rund 400€ überschaubar.


    Da die Wohnung in einer mittlerweile sehr beliebten Gegend liegt, steigt ihr Wert jährlich um ca. 5000-8000 € und sie jetzt zu verkaufen, wäre wirtschaftlich gesehen sehr ungünstig.


    Insgesamt belaufen sich die monatlichen Kosten der Wohnung auf rund 650€.


    Vor 5 Jahren wurde bei mir Multiple Sklerose diagnostiziert, die mich mittlerweile erwerbsunfähig und pflegebedürftig gemacht hat und ich muss Sozialhilfe beantragen.


    Mittlerweile sind meine Ersparnisse aufgebraucht und ich werde mich wieder in meinem Elternhaus anmelden und Sozialhilfe beantragen - meine Wohnung will ich aber vermieten und nach Möglichkeit noch nicht verkaufen.


    Jetzt meine Frage: muss ich die Wohnung verkaufen oder kann sie mir auch bei anderweitiger Vermietung als „Schonvermögen“ angerechnet werden?


    Besten Dank.

  • Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt?
    Zuschüsse von der KK beantragt?
    Antrag auf Pflegegrad gestellt?


    Eigenes Pflegegeld, ist sozialrechtlich anrechnungsfrei. Das gilt auch für die Eltern, so sie das Pflegegeld (bzw. Teile davon) bekommen und die Pflege durchführen. Denn das gilt als Zweckgebunden, ist also für die Bestreitung von Pflegekosten bestimmt.


    Wird eine Pflegeeinrichtung bezahlt oder privat von fremden Personen durchgeführt, wid beim Pfleger (also nicht beim zu Pflegenden) das Einkommen wirksam.


    Haus ist Schulden-belastet. Das wird natürlich jeder Käufer abfragen. Und es wird mit Vermögen und Schulden im Ganzen verkauft. Nennt man Übergang Nutzen-Lasten. In sofern muß sich erweisen, ob das "Vermögen" überhaupt verwertbar ist. Nachweise über Verkaufsbemühungen sind allzumale nachzuweisen. Und wenn sich eine Immobilie nicht verkaufen läßt, ist das Vermögen nicht verwertbar.


    Einkommen sind Mieteinnahmen abzüglich notwendige Ausgaben. Wie z.B. Betriebskosten, Abgaben (z.B an die Kommune), Zinsanteil beim Kredit (aber keine Tilgung!!!). Und natürlich, da ist das Finanzamt im Rahmen einer Steuererklärung zu befriedigen. Nennt sich Anlage V.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Zitat

    Da die Wohnung in einer mittlerweile sehr beliebten Gegend liegt, steigt ihr Wert jährlich um ca. 5000-8000 € und sie jetzt zu verkaufen, wäre wirtschaftlich gesehen sehr ungünstig.


    Da wird sich der Staat aber freuen, den die Wohnung muss erst verkauft werden, das Geld ausgegeben werden und erst dann kannst du einen Antrag stellen.