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Ein Viertel eines Mietshaus geerbt!

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  #1  
Alt 01.07.2010, 22:27
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Beiträge: 3
Standard Ein Viertel eines Mietshaus geerbt!

Ich 50 Jahre Hartz 4 Empfänger habe ein Teil eines Mietshauses (Wert 300.000 Euro) geerbt, allerdings tritt lt. Testament der Erbfall für mich erst dann ein wenn meine Stiefmutter stirbt.

Laut Testament erbt meine Stiefmutter 50% des Hauses, sie hat auch Nießbrauch auf die Mieteinnahmen bis zu ihrem Ableben.
Meine Schwester(kein H4 Empf.) und ich haben zusammen die anderen 50% geerbt. Der Erbfall , eine Auszahlung des Erbes soll erst dann eintreten wenn unsere Stiefmutter gestorben ist.

Meine Frage ist jetzt folgende: Kann die ARGE meine Stiefmutter zwingen das sie mir schon jetzt mein Erbe auszahlen muss(Pflichtteil). Das könnte sie z.zeit nämlich gar nicht, bzw. nur dann wenn sie das Haus verkauft, und das ist auch nicht in ihrem Interesse. Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich geschrieben, ist ja alles sehr kompleziert.

PS: ImTestament steht auch noch das meine Schwester und ich ein Wohnrecht bis zum Tode habe, und das meine Stiefmutter das Haus nur mit der Zustimmung aller Erben verkaufen kann.
Meine Schwester und ich bewohnen auch jeweils eine Wohnung in diesem Mietshaus.
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  #2  
Alt 02.07.2010, 11:44
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Du hast Dir Deine Frage schon selbst beantwortet. Der Erbfall tritt erst nach dem Ableben Deiner Stiefmutter ein. Also im Moment hast Du lediglich die Aussicht auf ein Erbe. Mir würde im Moment auch kein Grund einfallen, meiner ARGE mitzuteilen, dass ich vielleicht in ein paar Jahren den Anteil einer Immobilie erbe. Ein Pflichtteil stünde Dir dann zu, wenn Du von dem "normalen" Erbe durch den Erblasser ausgeschlossen worden wärst, was mir hier nicht der Fall zu sein scheint.
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  #3  
Alt 02.07.2010, 16:00
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Mir würde im Moment auch kein Grund einfallen, meiner ARGE mitzuteilen, dass ich vielleicht in ein paar Jahren den Anteil einer Immobilie erbe.

Sorry wenn ich noch mal frage, das ist auch legal?
Ich dachte immer ich müßte mein Erbe sofort verwerten(Pflichtteil beantragen) , bzw. alles muß zu Geld gemacht werden .
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  #4  
Alt 02.07.2010, 17:32
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was die arge nicht weiß, macht sie nicht heiß.
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  #5  
Alt 03.07.2010, 10:52
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Gehe mal davon aus, dass Du erst im Grundbuch eingetragen wirst wenn der Erbfall eingetreten ist. Kein Grundbucheintrag, kein Haus. Und Pflichtteil steht Dir zu wenn Du von gesetzlicher Erbfolge ausgeschlossen wurdest. Im übrigen kann die ARGE Deine Stiefmutter zu gar nichts zwingen wenn diese nicht in ihren Mühlen steckt sprich Leistungen von jener bezieht.
Vermutlich fällst Du wenn der Erbfall irgendwann einmal eintritt sowieso aus dem Leistungsbezug heraus da Du ja dann Einkommen aus Vermietung haben wirst. Auch würde ich micht jetzt schon einmal schlau machen wie hoch Deine Erbschaftssteuer sein wird die auch auf Imo. gezahlt werden müssen.
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  #6  
Alt 04.07.2010, 15:04
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Zitat:
Zitat von charly599 Beitrag anzeigen
Gehe mal davon aus, dass Du erst im Grundbuch eingetragen wirst wenn der Erbfall eingetreten ist. Kein Grundbucheintrag, kein Haus. Und Pflichtteil steht Dir zu wenn Du von gesetzlicher Erbfolge ausgeschlossen wurdest. Im übrigen kann die ARGE Deine Stiefmutter zu gar nichts zwingen wenn diese nicht in ihren Mühlen steckt sprich Leistungen von jener bezieht.
Vermutlich fällst Du wenn der Erbfall irgendwann einmal eintritt sowieso aus dem Leistungsbezug heraus da Du ja dann Einkommen aus Vermietung haben wirst. Auch würde ich micht jetzt schon einmal schlau machen wie hoch Deine Erbschaftssteuer sein wird die auch auf Imo. gezahlt werden müssen.


Erbschaftssteuer werde ich wohl nicht zahlen, es gibt meines Wissens Freibeträge von 400.000 für leibliche Kinder des Erblassers.
http://www.internetratgeber-recht.de...teuer/es06.htm
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