Erben bei ALG II Bezug

  • Hallo,


    wir beziehen ALG II, da mein Opa gestorben ist und ich dann bald erben werde, habe ich ein paar Fragen.


    1. Kann ich einfach so von Hartz IV "aussteigen" ohne Gründe?


    2. Wenn ich kein ALG II dann mehr beziehe und erbe, was passiert wenn ich irgendwann wieder ALG II benötige?


    3. Muss ich dann alles vorlegen wo das Geld dann geblieben ist oder wie funktioniert das alles?



    Danke

  • ja, die wollen wissen, wieviel du geerbt hast, um dir dann zusagen, wie lange du davon leben musst. so einfach mal sich abmelden, die kohle verschleiern und dann wieder die hand bei der arge aufachen, dass klappt nicht,

  • Das war auch nicht so gemeint
    Ich erhalte Lohn und mein Mann auch, es wird nur ALG II aufgestockt.
    Wenn mein Mann nun Vollzeit anfängt, kann ich doch weg vom ALG II.
    Ich wollte nur wissen, wie das dann ist wenn man irgendwann wieder ALG II beantragt?

  • h allo,
    irgendwie komme ich mit dem Forum nicht klar. Ich suche die Rubrik für neue Themen. Ich habe auch eine Frage zum Erben. Deshalb schreibe ich hier in der Antwortrubrik.


    Ich habe im Februar eine Erbschaft ausgezahlt bekommen, von der ich meine Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit abgelöst hatte und mir eine Summe für mein, nicht von der Arge bezahltes Studium zurückgelegt hatte. Blöderweise habe ich wahrheitsgemäß alles angegeben und bekomme nun kein ALG II mehr, weil die gesamte Erbschaft umgelegt wurde.
    Das Geld ist verbraucht, auch das für meine Ausbildung. Ich hatte alle Zahlungsbelege nachgewiesen, so das klar war, dass das Geld für Altschulden ausgegeben wurde. Das hatte ich gemacht, um aus der negativen Schufa herauszukommen. Die Agentur hat das aber nicht berücksichtigt und mir einen negativen Bescheid zukommen lassen. Jetzt weiß ich nicht, ob mir im Widerspruchsfall überhaupt noch ein Beratungsgutschein für Rechtsbeistand zusteht. Widerspruch habe ich zwar eingelegt, aber noch nicht begründet.
    Ich bin weiterhin auf ALG angewiesen, da ich kein weiteres Einkommen habe. Außerdem bin ich weder sozial- noch krankenversichert.
    Hat irgendwer irgendeine Ahnung was ich tun kann? :(
    Danke für die Hilfe.

  • Soviel ich weiß, ist Erbschaft Einnahme bei Zufluss. Auf wieviel Monate aufgeteilt wird, hängt von der Höhe ab. Glaube aber kaum, dass länger als ein Jahr relevant sein dürfte. Wenn keine Leistungen ALG II beantragt werden, und keine Leistungen von der ARGE bezogen werden, kann man erben, so viel man will. Geht dann der ARGE nichts an. Könnte aber erbschaftssteuerlich u.U. relevant werden.


    Später ist das Erbe Vermögen. Es gelten dann entsprechend die Freigrenzen für Barvermögen bzw. Schonvermögen.


    Aus dem ALG II Bezug kippt man auch raus, wenn die Einnahmen einer Bedarfsgemeinschaft reichen, um den Bedarf zu decken. Einfach Arbeitsaufnahme und alle Einnahmen angeben. Einen extra Antrag auf Aufhebung des ALG II Bezuges muss man da nicht extra stellen. Wird man später wieder bedürftig, muss der Antrag neu gestellt werden. Das Prozedre geht also wieder von vorne los.


    Wird eine Erbschaft für die Tilgung von (Alt)Schulden eingestzt, ist das wirtschaftlich sinnvoll. Hinsichtlich des Vermögens wird das auch akzeptiert, auch hinsichtlich der Frage, wie mit Vermögen umgegangen ist. Es kann also keine schuldhafte Herbeiführung der Bedürftigkeit unterstellt werden. Für das Vermögen, was nach der Schuldentilgung übrigbleibt, wird geprüft auf wieviel Monate das aufzuteilen ist. Den Sachverhalt der Schuldentilgung genau dokumentieren und im Widerspruch formulieren. Danach erst einmal die Entscheidung der ARGE abwarten. Alles weitere muss dann gecheckt werden.


    Beratungsscheine für Rechtsanwalt gibt es beim zuständigen Amtsgericht. Rechtsbeistand kostet dem Hilfebedürftigen dann nur 10 EUR. Bzw. kann man Prozesskostenbeihilfe beantragen.

    Wegen fehlender Krankenversicherung unbedingt die Kasse kontaktieren. !!

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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