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#1
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Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage...hoffe, dass ich hier richtig bin. Es geht um meinen Schwager (berufstätig) und seine Lebensgefährtin (Hartz 4). Sie sind seit 13 Jahren zusammen, haben drei gemeinsame Kinder und leben unverheiratet in einer gemeinsamen Wohnung. Jetzt hat mein Schwager (mein Mann als sein Bruder natürlich auch) nach dem Tod des Vaters geerbt. Es geht um Wertpapiere (ca. 5000? für jeden Erben) und ein Grundstück (nach Aufteilung unter den Erben auch nochmal um die 5000? für jeden). Nun meine Frage: In wie weit wird diese Erbschaft auf das Hartz 4 der Lebensgefährtin angerechnet? Ich danke schon mal für Antworten, hoffe, dass jemand etwas darüber weiß...
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#2
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Hallo,
das Erbe wird komplett als Einkommen angerechnet. |
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