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#1
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Hallo zusammen,
Ich bin 20 Jahre jung und bekomme seid ca. 2 Jahren HartzIV. Vor 6 Jahren haben ich meine Mutter verloren (Krebs) und vor 1 1/2 Jahren verlor ich meinen Vater der sich selbst das Leben nahm. Seitdem beziehe ich Hartz IV ( 90 € ), Kindergeld ( 184 € ) und Vollwaisenrente ( 320 € ). Nun beginne ich ab August 2010 eine Ausbildung zur Friseurin ( werde ab dann wahrscheinlich statt Hartz IV, Berufs Ausbildungsbeihilfe bekommen )! Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Meine Oma ist letztes Jahr Weihnachten verstorben & ich werde Erben. Es werden ca. 15.000 €uro sein. Ich würde nun sehr gern wissen wie viel ich behalten darf & ob mir überhaupt was abgezogen werden kann, da ich ja ab August 2010 meine Ausbildung beginne. Allerdings, wird das Geld sicherlich schon eher kommen, ich rechne mit Anfang bis Mitte Juli. Können Sie mir denn überhaupt alles nehmen außer eben meinen Vermögensteil ( in meinem Fall wäre das 3000 €uro ) ? ![]() Ich hoffe ich hab alles so gut wie möglich beschrieben & vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich. Vielen Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße, Stephie
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#2
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nichts wird dir genommen. du hast lediglich bis auf weiteres keinen anspruch auf Hartz4-geld.
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#3
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Genau, Du darfst alles behalten, allerdings rechnet das Amt aus, wie lange man da ca. von Leben kann und solange bekommst Du keinen Cent, was ja wohl auch richtig ist.
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#4
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Richtig, nur ich fange ja im August eine ausbildung an & was ist dann mit dem restlichen geld? kann das job center das geld rückwirkend anfordern`?
D.h. für die Jahre wo ich Hartz 4 bekommen habe?... Wäre lieb wenn ihr darauf auch eine antwort wüsstet! Wünsche noch einen schönen Abend, Liebe grüßé. stephie |
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#5
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Zitat:
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#6
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Zitat:
bezogenen Leistungen aufrechnet. Erst ab dem Tag an dem Du über Dein Erbe von 15.000,00 € verfügen kannst also wenn es auf Deinem Konto erscheint, darf die ARGE dieses Geld in den aktuellen Leistungsbezug einrechnen. Für Dich bedeutet das lediglich, dass Du ab Erhalt des Geldes kein ALG II mehr bekommst. Die ARGE teilt diese 15000 durch 12 Monate und so kommst Du ohne Deine künftige Ausbildungsvergütung ab August auf einen monatlichen Betrag von 1250 €.-Beachte aber, dass wenn Du mit noch anderen Leistungsbeziehern in einer BG lebst,(Geschwister Freundin etc) Dein Erbe auf die ganze BG als Einkommen angerechnet wird.- Geändert von charly599 (01.07.2010 um 09:36 Uhr) |
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