Geld an Dritte nach Bafög Antragstellung ausleihen

  • Hallo und zwar habe ich Bafög beantragt und weiss auch noch garnicht ob dies als Leistung genehmigt wird. Ich musste ja mein gesamtes Vermögen darlegen..darunter auch mein Sparvermögen. Jetzt meine Frage: Kann ich Geldbeträge ab 1000€ an eine Dritte Person leihen und muss ich dies dem Bafög Amt noch nachmelden? Oder wie verhält sich das jetzt. Ich darf ja trotzdem noch mit meinem Geld machen was ich will und würde auch das ausgeliehene Geld, bevor der Bewillungszeitraum endet, von dieser dritten Person wieder zurückbekommen..


    Danke für Antworten

  • Hallo,


    was willst Du nachmelden?
    Du hast doch dein Vermögen angegeben (hoffentlich richtig und in vollständiger Höhe).
    Eine nach der Meldung erfolgte Abbuchung kannst Du doch belegen (?).


    Wenn du darauf spekulieren solltest, dass das Vermögen, soweit es im Bescheid zur Anrechnung führt,
    gar nicht zur Verfügung steht, dann wäre dies dein Pech.


    Ich sehe daher kein Problem oder erkenne dein Problem nicht.


    dms

  • Hallo dms,


    naja ich hatte ja im bafög antrag gelesen, dass ich Änderungen zu meine Vermögen im Bewilligungszeitraum dem Bafög Amt mitteilen muss und ich wollte praktisch jetzt meiner freundin einen geldbetrag leihen, den ich halt von meinem sparkonto an sie überweisen will in den nächsten Tagen. Man musste ja auch im Formular angeben ob man jemanden bis zu 6 Monate vor der Antragstellung einen Betrag ab 1000€ geliehen hat. Oder ist das so gemeint mit dem geänderten Vermögen nachmelden, dass man geändertes Vermögen nachträglich mitteilen muss wenn man sozusagen Einnahmen hätte? Also müsste ich dies dem Bafög amt nichz melden wenn sich das Sparvermögen jetzt in den nächsten Tagen um 2000€ bei mir verringert?