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Grundfreibeträge mit 30 Jahren

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  #1  
Alt 10.08.2011, 18:50
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Registriert seit: 10.08.2011
Beiträge: 3
Standard Grundfreibeträge mit 30 Jahren

Hallo,

ich komme hier irgendwie durcheinander mit der Berechnung des Grundfreibetrages (30 Jahre, Geburtsjahr 1981). Nach §12 Abs. 2 SGB II gilt:

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen
1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; ....

aber auch:

Bei Personen, die

1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9.750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 48.750 Euro,

2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9.900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 49.500 Euro,

3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10.050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 50.250 Euro

nicht übersteigen.

Bei einem 30-Jährigen mit 12.000 € Vermögen ist dann der Grundfreibetrag wie hoch?
4.500 € aus 30x150 € oder 10.050 € weil nach dem 31. Dezember 1963 geboren?

Über sachdienliche Antworten freue ich mich sehr - schon im Voraus vielen Dank!
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  #2  
Alt 10.08.2011, 21:19
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Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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4500 Euro + 750 Euro für einmalige Anschaffungen wäre der Freibetrag eines alleinstehenden 30jährigen.

Turtle
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  #3  
Alt 10.08.2011, 22:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2011
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau das, was ich wissen wollte. Natürlich wäre mir der höhere Betrag lieber gewesen.

Trotzdem würde es mich dann interessieren, wann dieser Abschnitt mit den 10.050 € überhaupt zum Tragen kommt! Da steht doch alle nach dem 31.12.1963 geborenen haben diesen Freibetrag. Weiß jemand, wann das der Fall ist?
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  #4  
Alt 10.08.2011, 22:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Wenn der heute 30jährige mal 67 ist... Das SGB II ist an dieser Stelle so geschrieben, dass es für x Jahrzehnte fortdauern kann.

Turtle
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  #5  
Alt 12.08.2011, 19:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2011
Beiträge: 3
Standard Danke

Also noch einmal Danke!

Ich verstehe zwar immer noch nicht weshalb der 3. Punkt dann überhaupt angegeben ist. Schließlich kann der 67-Jährige dann eh nur den Höchstbetrag von 10.050 € erreichen. Aus meiner Sicht ist der 3. Pkt. irgendwie total unnötig. Aber nun bin ich im Gesetze lesen noch etwas unerfahren - vielleicht muss man eben nicht alles verstehen.

Ich habe mich über die Hilfe sehr gefreut.
sgbfragen
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