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Hartz 4 nach dem Studium mit Bausparvertrag

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  #1  
Alt 11.05.2011, 21:15
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Standard Hartz 4 nach dem Studium mit Bausparvertrag

Hallo zusammen!

Ich bin in folgender Situation: Ich studiere und werde im Oktober mein Studium beenden. Ich bezweifle, dass ich sofort einen Job finden werde und rechne mit mindestens einem oder zwei Monaten ohne Einkommen. Für diese Zeit würde ich gern Hartz 4 beantragen. Meine Frage ist, ob ich einen Anspruch darauf habe und welches Vermögen angerechnet wird.
Ich lebe mit meinem Freund in einer Mietwohnung. Zählt sein Einkommen/Vermögen für mich mit bzw. muss er mich versorgen? Er hat einen Job, verdient aber nicht wahnsinnig viel. Ich bin 25, meine Eltern müssen nicht mehr für mich aufkommen, oder?
Ich habe einen Bausparvertrag, der demnächst ausgezahlt werden soll. Das Geld geht an meine Eltern, weil sie meinen Umzug und die Einrichtung für die Wohnung bezahlt hatten und das Geld zurückbekommen wollen. Erkennt das Arge das an? Mit dem Bausparvertrag wäre ich sonst über meinem Schonvermögen.

Danke im voraus für eure Antworten!
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  #2  
Alt 11.05.2011, 21:38
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Beiträge: 1.285
Standard

Dein Freund wird für dich mit aufkommen müssen und das Amt wird wohl das Verschenken von Vermögen nicht akzeptieren.

Turtle
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  #3  
Alt 11.05.2011, 21:55
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Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 3
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Kannst du mir auch sagen, wo ich Infos über Einkommensgrenzen für meinen Freund finde? Ich finde leider keine.
Zum Schonvermögen: Muss ich dann erst von dem Betrag, der über meinem Schonvermögen liegt, leben und danach kann ich Hartz 4 bekommen?
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  #4  
Alt 11.05.2011, 22:02
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Beiträge: 1.285
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Es gibt keine "Grenzen". ALG 2 ist eine bedarfsorientierte Leistung. Es gibt Regelsätze und zu denen rechnet man die Miete dazu, hiervon zieht man wieder das Einkommen ab. Google mal nach ALG 2 Rechner und gib dort eure Daten ein.

Wenn das Vermögen zu hoch ist (wobei man dann euch beide auch beim Vermögen zusammenrechnet) wird ALG 2 erstmal abgelehnt und kann neu beantragt werden, wenn das Vermögen dann unterm Freibetrag liegt.

Turtle
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  #5  
Alt 11.05.2011, 22:05
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Beiträge: 3
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Vielen Dank für die Infos!
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  #6  
Alt 08.06.2011, 12:34
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Registriert seit: 13.08.2007
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 139
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Zahlt man eine Schuld zurück, dann ist dies kein "Verschenken" und das Jobcenter darf Dich nicht daran hindern, aus vorhandenen Vermögenswerten Deine Schulden zu bezahlen, wenn Du diese einem Gläubiger schon zuvor zugesagt hast.

Ich habe Dir eine Nachricht geschickt!

Beste Grüße,

Freydis
__________________

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