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#1
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Ich Lebe in Scheidung mit meinem Mann aber lebe seit über einem Jahr mit meinem neuen Freund zusammen,der Hartz4 Empfänger ist.Nun meine Frage.Wir-also mein Ex und ich-haben ein Haus,das wir mit ca. 13000€ Gewinn Verkauft haben.Muß mein neuer Freund nun den Gewinn des Verkaufs bei der Arge melden,da wir ja in einer Eheähnlichen Gemeinschaft Leben und somit ja auch Finanzielle Vorteile durch mich Bekommen hat??
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#2
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Hallo,
Ich frage mich welche finanziellen Vorteile Du meinst ? Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, muß dieser Gewinn selbstverständlich der ARGE als Einkommen gemeldet werden. Gruss mani |
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#3
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nicht nur den gewinn müsst ihr melden, sondern den gesamten dir zustehenden verkaufserlös, sofern du mit deinen neuen freund eine bedarfsgemeinschaft bikdest.
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