Hausanteil soll beliehen werden/Nötigung der Erbengemeinschaft zur Veräusserung

  • Darf Jobcenter zum Hausverkauf /zur Unterschrift unter Darlehensvertrag nötigen? 0

    1. Danke ! (0) 0%
    2. Ok, Vielen Dank. (0) 0%

    Das Jobcenter fragt bei meinem Erstantrag nach Leistungen SGB II an ob das Haus der Erbengemeinschaft (Bruder und ich) beliehen werden kann, und fordert eine Nachweis von der Bank oder von wem anders.
    Es solle ausserdem Veräusserungsbemühungen nachgewiesen werden die Herr Scheer gemacht haben soll.
    Der Verkehrswert soll angegeben werden.
    Ich soll beweisen, dass ich das Haus nicht beleihen kann.
    Für eine Beleihung müsste das Jobcenter mich aktiv verschulden, bzw sich ins Grundbuch eintragen…
    Mein Bruder soll Auskunft geben ob er das Haus verkaufen will bzw SOLL schriftlich zustimmen, dass er das Haus verkaufen möchte.
    Wenn dies nicht der Fall ist muss ich beweisen dass er das Haus Haus verkaufen wird.



    Ich frage mich hier…. GEHTS NOCH?…
    Darf ein Jobcenter dies tun?
    Das kommt einer Enteignung gleich und ist meines Erachtens Nötigung…



    Der Zustand des Hauses entscheidend für einen Verkauf, in dieser Lage wo das Haus sich befindet, kauft keiner momentan Immobilien und darum kann mein Bruder und ich als Erbengemeinschaft nicht gezwungen werden das Haus vor einer Sanierung zu veräussern. Eine Sanierung wäre notwendig um es überhaupt zu veräussern.Baujahr 1966 seitdem nicht saniert. Einfach verglaste Fenster, Dach undicht, aus Asbest.



    Die Bewilligung meiner lebensnotwendigen Bezüge macht das Jobcenter ausserdem davon abhängig ob ich bei denen einen DARLEHENSVERTRAG unterschreibe.
    Ich muss am 1.12 Miete zahlen und hab nichts zu essen.

  • Zitat

    Ich frage mich hier…. GEHTS NOCH?…
    Darf ein Jobcenter dies tun?


    Natürlich gehts noch. Eine nicht selbst bewohnte Immobilie stellt nunmal Vermögen dar und wenn Vermögen oberhalb des Freibetrages vorhanden ist, dann muss es nunmal verwertet werden. Die geforderten Nachweise sind daher ganz normal. Wenn das Haus nicht verwertbar ist, kannst das ja nachweisen, indem eben x Banken dir bestätigen, dass sie es nicht beleihen werden.


    Die von dir geschilderte Vorgehensweise ist absolut normal. Es ist zu prüfen, ob das Vermögen den Freibetrag übersteigt (deshalb das Wertgutachten bzgl. des Verkehrswertes) und wenn ja, dann müssen eben Nachweise des Verwertungsversuches erbracht werden.


    ALG 2 ist nunmal wirklich der letzte Strohhalm, wenn (fast) gar nichts mehr da ist. Und das ist bei dir zu prüfen, weil du Teilbesitzer einer Immobilie bist.


    Deinen Realnamen da oben solltest du übrigens rauslöschen.