Hausverkauf/Anrechnung als Vermögen oder Einkommen?

  • Hallo liebe Member!


    Ich habe da mal eine Frage...


    Ich bin 60 Jahre alt und schon längere Zeit ALG II-Empfänger. Seit über 30 Jahren habe ich ein Grundstück mit Haus. Da ich mir die Dachreperaturkosten und weitere Sarnierungskosten nicht leisten kann und mir das
    Job Center eine Bezuschussung versagt hat, bin ich gezwungen das Hausgrundstück zu verkaufen. Das Haus ist mitlerweile auch fast unbewohnbar geworden.
    Ich habe bereits einen Interessenten für mein Grundstück, dieser würde mir bei einen Verkauf 7000 Euro zahlen!
    In einen Vorbeitrag hier im Forum habe ich schon etwas über die Problematik gelesen, ich möchte einfach nochmal bei den Membern hier nachfragen, ob ich alles richtig verstanden habe...


    Jetzt zur Fragestellung:
    Wird die Einnahme von 7000 Euro nur im ersten Monat als Einkommen angesehen und habe ich ab den 2. Monat wieder Anspruch auf ALG II-Leistungen, weil ab diesen Zeitpunkt das restliche Geld als Vermögen zählt?


    Ich selbst habe kein weiteres Vermögen.


    Lg an Alle


    Oh, habe gerade gesehen, dass ich hier als Forenneuling die falsche Rubrik gewählt habe, könnte meinen Beitrag bitte Jemand non der Rubrik BAföG in die Rubrik Hartz IV/ALG II verschieben? Vielen Dank!

  • Hallo, wenn der Erlös aus dem Verkauf 7000€ beträgt und kein weiteres Vermögen vorhanden ist, sehe ich es so,
    Sparguthaben pro Lebensjahr beträgt 150€x60 plus 750€ für jede Person. Diese Beträge müssten somit nicht
    angerechnet werden.
    Aber mit Sicherheit gibts noch weitere Antworten.
    Gruß

  • Allerdings wird das JC sicherlich ein Wertgutachten fordern. Sollte dies einen (wesentlich) höheren Betrag als 7000 Euro Wert ausweisen, wird es massig Ärger geben... Auf die Idee, seine Immobilie(n) unter Wert zu veräußern, damit weiterhin ALG 2 fließt, sind nämlich schon genug Leute bekommen und teilweise bei den Sozialgerichten ziemlich abgeschmiert.


    Turtle

  • Hallo!


    Erstmal vielen Dank für eure Antworten!


    Mit dem was ich bisher gelesen hatte, dass das Haus als Vermögen angerechnet wird, lag ich ja dann doch richtig...


    Zum Ärger, den es geben könnte, weil nach der Meinung eines Member hier, das Haus unter Wert verkauft wird, kann ich noch folgendes sagen:
    Ich lebe in einer dörflichen Region der ehemaligen DDR, bei uns im Dorfteil stehen nur eine handvoll Häuser. Selbst wenn ich lange suchen würde, finde ich wahrscheinlich Niemanden, der für das Haus viel mehr bezahlen würde, weil hier einfach Niemand wohnen möchte. Hinzu kommt, dass das Haus total heruntergekommen ist und in einen DDR-Zustand verblieben ist. Das heißt, es sind noch DDR-Fenster, Ofenheizung usw. vorhanden. Weiter ist das Haus nicht nur sanierungsbedürftig, sonder es regnet überall durch und die Schimmelbildung hat bereits seit längerer Zeit eingesetzt.
    Um es kurz zu machen, selbst wenn ich versuchen würde mehr zu bekommen, es bezahlt einfach Niemand. An mehreren Beispielen von Nachbarn habe ich auch mitbekommen, dass hier im Dorf einfach nicht mehr Geld zu bekommen ist.


    Eigentlich möchte ich mein Haus garnicht verkaufen, jedoch ist es stark reperaturbedürftig und ich kann die Kosten selbst nicht aufbringen, deshalb ist auch eine Klage gegen das Job Center anhängig.
    Falls ich diese Klage verliere und das Job Center nicht verpflichtet wird, die Reperaturkosten zu übernehmen, muss ich verkaufen, ob ich will oder nicht!


    Vielleicht kann mir ja hier noch Jemand einen Tip geben, ob das Job Center solche Reperaturkosten übernehmen muss, eventuell sogar mit einer gesetzlichen Grundlage oder bereits gefällte Gerichtsentscheidungen.


    Noch einmal vielen Dank an Alle hier!


    LG
    Peter

  • Zitat

    Genau, aber müsste dieser Wert nicht schon bei Ermittlung seines Vermögens festgestellt worden sein?


    nicht zwingend, denn bei beantragung von hartz4 ist die wohnfläche der entscheidende faktor. also grundbuchauszug reicht da aus.


    Zitat

    ich lebe in einer dörflichen Region der ehemaligen DDR, bei uns im Dorfteil stehen nur eine handvoll Häuser. Selbst wenn ich lange suchen würde, finde ich wahrscheinlich Niemanden, der für das Haus viel mehr bezahlen würde, weil hier einfach Niemand wohnen möchte. Hinzu kommt, dass das Haus total heruntergekommen ist und in einen DDR-Zustand verblieben ist. Das heißt, es sind noch DDR-Fenster, Ofenheizung usw. vorhanden. Weiter ist das Haus nicht nur sanierungsbedürftig, sonder es regnet überall durch und die Schimmelbildung hat bereits seit längerer Zeit eingesetzt.
    Um es kurz zu machen....


    na dann brauchst du dir doch keine sorgen zu machen.




    Zitat

    ob das Job Center solche Reperaturkosten übernehmen muss, eventuell sogar mit einer gesetzlichen Grundlage oder bereits gefällte Gerichtsentscheidungen.


    nun sei aber mal nicht sauer, aber für das geld gehen andere arbeiten. wäre zwar ein schönes konjunturprogramm, wenn sich alle hartz4-empfänger ihre immobulien auf staatskosten aufpimpen lassen würden, aber dann doch bar jeder realität.

  • Zitat

    Genau, aber müsste dieser Wert nicht schon bei Ermittlung seines Vermögens festgestellt worden sein?


    Nein, da selbstbewohnt zählt es ja momentan zum Schonvermögen.


    Zitat

    Ich lebe in einer dörflichen Region der ehemaligen DDR, bei uns im Dorfteil stehen nur eine handvoll Häuser. Selbst wenn ich lange suchen würde, finde ich wahrscheinlich Niemanden, der für das Haus viel mehr bezahlen würde, weil hier einfach Niemand wohnen möchte. Hinzu kommt, dass das Haus total heruntergekommen ist und in einen DDR-Zustand verblieben ist. Das heißt, es sind noch DDR-Fenster, Ofenheizung usw. vorhanden. Weiter ist das Haus nicht nur sanierungsbedürftig, sonder es regnet überall durch und die Schimmelbildung hat bereits seit längerer Zeit eingesetzt.


    Tue ich auch. Und trotzdem sind schon allein die Baugrundstücke mehr wert als 7000 Euro mit der entsprechenden qm-Zahl. Wenn du jedoch meinst, dass das mit den 7000 Euro koscher ist, dann kannst du natürlich tun und lassen, was du wollst. Dann kann dir ein Wertgutachten ja nichts anhaben.


    Turtle

  • Tue ich auch. Und trotzdem sind schon allein die Baugrundstücke mehr wert als 7000 Euro mit der entsprechenden qm-Zahl. Wenn du jedoch meinst, dass das mit den 7000 Euro koscher ist, dann kannst du natürlich tun und lassen, was du wollst. Dann kann dir ein Wertgutachten ja nichts anhaben.


    Turtle


    Hallo Turtle!


    Wieviel der Wert meines Grundstücks laut Gutachten wäre, kann ich nicht genau sagen.
    Jedoch werde ich leider nicht viel mehr wie 7000 Euro bekommen, natürlich probiere ich es aber noch einmal, mit entsprechenden Inseraten meines Grundstücks. Ohne Zustimmung vom Job Center werde ich das Grundstück sowieso nicht verkaufen, will mich ja nicht in den Sesseln setzen!


    Vielen Dank nochmal euch Allen, für eure Antworten!


    LG
    Peter

  • nun sei aber mal nicht sauer, aber für das geld gehen andere arbeiten. wäre zwar ein schönes konjunturprogramm, wenn sich alle hartz4-empfänger ihre immobulien auf staatskosten aufpimpen lassen würden, aber dann doch bar jeder realität.


    Keineswegs bin ich sauer, es geht mir nur um die gesetzliche Grundlage...
    Es geht um Reperaturen am Dach, weiter nichts...
    Oder hast du gedacht, ich will das Dach neu eingedeckt haben und vielleicht noch eine neue Heizung dazu usw...?


    LG
    Christian

  • Die Übernahme von Rep.kosten bei Eigentum ist eine schlichte Rechenaufgabe:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Zitat

    (2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.


    Turtle

  • Vielen Dank für deine Antwort Turtle!


    Eigentlich müsste die Reperatur noch im Rahmen liegen (knapp über 1600 Euro), jedoch hat
    das Job Center eine Bezuschussung abgelehnt...Mal sehen, wie es weiter geht, werde euch aber
    über das Ergebnis informieren. Ich kann wirklich dieses Geld nicht selbst aufbringen, ansonsten würde ich mir nicht solche Sorgen machen und auch nicht klagen...


    LG

  • Zitat

    Oder hast du gedacht, ich will das Dach neu eingedeckt haben und vielleicht noch eine neue Heizung dazu usw...?


    ja, das habe ich gedacht.:D ich bin schon 3 jahre hier im forum, früher unter anderem Nick. ich habe hier schon die unverschämtesten Forderungen gesehen. neulich erst wollten zwei pappnasen mit einem eigenen einkommen von ca. 750 € eine 144 qm Wohnung mit zwei Bädern und 2 küchen vom jobcenter finanziert haben. Warum eigentlich nicht gleich Schloß Neuschwanstein?:confused:

  • Eigentlich ist es so, sofern das Haus kein Vermögen darstellt, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, es also längst hättest veräußern müssen, "darfst" du das Vermögen von 7.000 Ostmark :D erstmal verbraten, d.h. so lange du von diesem horrenden Vermögen leben kannst, bekommst du keine Stütze, danach dann wieder neu beantragen.