Hausverkauf - Hartz IV

  • Hallo!


    Die Fakten:

    • Mein Vater und zwei weitere Geschwister meines Vaters haben zusammen ein Haus geerbt. Es ist renovierungsbedürftig und hat noch einen Wert von 45.000€, von einem Gutachter geschätzt.
    • Eines der Geschwister ist 58 Jahre alt und bekommt Hartz IV und hat noch ca. 14.000€ Schulden.
    • Ich möchte das Haus jetzt für 45.000€ kaufen.


    Meine Fragen:

    • Kann der Hartz IV Empfänger seine Schulden mit dem Erlös tilgen, oder muss er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten, erhält erstmal keine Grundsicherung mehr und muss bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen?
    • Ein Bekannter hat die Sicherungshypothek erwähnt, die das Sozialamt angeblich auf das geerbte drittel des Hauses ins Grundbuch eintragen lassen kann und es dann nicht mehr so einfach verkauft werden darf?


    Wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte auf was wir beim Verkauf bzw. ich beim Kauf beachten sollte damit der Erbe weiterhin Hartz IV bekommt.



    Danke und Gruß
    blaine

  • Ah, ok!


    Also muss er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten und wenn das Vermögen verbraucht ist kann er wieder einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
    Die Schulden bleiben, aber er kann Privatinsolvenz anmelden.



    Gruß
    blaine

  • Hallo!


    Tread hin Tread her, - was passiert wenn er dann zunächst einmal vom Erlös seinen Lebensunterhalt bestreitet und dennoch die Schulden tilgt? Also wenn er mehrere Monate ohne ALG II Bezug ist und in dieser Zeit in Raten das Geld an die diversen Gläubiger zahlt? Muss man nicht auch alles dafür tun die Schulde auszugleichen? Selbst wenn er dann zunächst durch den Erlös aus dem Erbe soviel eld at das er im laufenden Monat aus dem ALG II Bezug fällt, besteht doch kein Anspruch von Seiten der ARGE oder des SG das er damit einen bestimmten Zeitraum auskommen muss! Was also wenn der Erbe innerhlb von 2 oder 3 Monaten die Schulden gegenüber anderen Gläubigern tilgen muss, z.B. weil entsprechende Gerichstbeschlüsse bestehen oder Titel erwirkt wurden? Wenn das Geld dann weg ist, sollte doch wieder ALG II Bezug rechtlich gesehen keinerlei Probleme bereiten dürfen, zumndest dann nicht wenn nachweisbar der Verbeleib des Geldes nachgewiesen werden kann!


    Ich habe vor Ort einn Fall, wo ein Frührentner vom Wohnungsamt Leistungenzur Miete erhielt und nach dem bekanntweren des Erbes wurden diese eingestellt, der gute Mann hat sich dann vom zur Verfügung stehendem Geld ein neues Bett,einen Fernseher und einen Kühlschrank gegönnt und wird in absehbarer Zeit das Erbe aufgebraucht haben und danach wieder um Mietleistungen beim Wohnungsamt ersuchen müssen da die Frührente seinen Lebensbedarf nicht annähernd deckt!


    Gruss

  • Guten Morgen, ich hab gerde Beischeid von der arge bekommen das ich ab 1.6. kein Geld mehr bekomme weil ich ein halbes Haus habe, die Zahlungen sind eh nur ein Darlehn und es hat sich nichts geändert da die Arge wußte das das Haus da ist und eben ein Darlehn.


    NUn soll ich vom halben Haus leben und das mit zu ALdi nehem um zu bezahlen......


    Mein Mann muß auf Grund seines Einkommen keinen Unterhalt zahlen und kann keine neue Hypothek aufnehmen und mich auszuzahlen und ein Haus verkauft sich ja auch nicht mal eben so


    Tattoofee

  • So richtig kenne ich mich damit auch nicht aus denn du kannst das Haus doch auch nicht einfach so verkaufen zumal wenn dein Mann dort noch wohnt.Solltest du vielleicht einen Beratungsschein holen und einen Anwalt befragen der sich damit auskennt.Es ist ja auch so wenn du das immer nur als Darlehen bekommst zahlst du das irgendwann alles zurück.

  • Hallo tatoofee,


    frag mal den SB wie du ein halbes Haus verkaufen sollst ?
    Es müssten dir Leistungen als Darlehen zustehen, da die Verwertung des Hauses nicht möglich ist.
    Leg sofort Widerspruch ein.


    Gruß Klaus

  • Tach, mein Fall liegt ähnlich, das halbe Haus, in dem man nicht selbst wohnt, muß man nicht verkaufen, dachte ich zuerst auch, man geht von einem Vermögen aus, auch wenn es nur 1,-- € ist und statt eines Zuschusses gibt es dann eben ein Darlehen. Die Crux dabei ist, das es niemand interessiert, daß man dadurch gleichzeitig in die Schuldenfalle gerät. Noch schlimmer ist es, das man von einem Verkehrswert ausgeht, der ein Schätzwert ist, der reale Wert kann einzig und alleine durch den Verkauf der Hütte errechnet werden, z.B. dadurch, daß man das Haus in der Mitte zersägt und es dann zum Kauf anbietet.
    So bleibt einem letztlich nur der Weg zum Sozialgericht, innerhalb einer kurzen Zeit :rolleyes:(mind. 2 Jahre) kann man mit einem Urteil rechnen, danach empfiehlt sich der Weg zur Suppenküche, wenn das Urtei negativ ausfällt.
    Mit Bedacht wurden zwischenzeitlich auch noch die Freigrenzen herab gesetzt. Als "großzügig" kann man die Tatsache betrachten, daß ein gewährtes Darlehen nicht verzinst wird.

  • Guten Morgen, ich hab Montag einen Termin bei meiner Anwältin.
    Das das Haus Vermögen ist ist ja klar und ich bekomme meine Leistungen nur als Darlehn und die wurde bis 30.6. genehmigt und nun nur noch bis 1.6.


    Klar kann ich das Haus nicht verkaufen und mein Mann ist nicht in der Lage mich im Moment auszuzahlen, war auch klar.
    Es hat sich also seit Antragstellung nichts verändert und ein Haus verkauft sich ja nicht mal eben so und ein halbes schon gar nicht.
    Alos läuft alles auf eine Klage raus, ich hoffe nur das ich dann trotzdem mein Geld bekommen...sonst siehsts echt schlecht aus für mich. Wird denn weiter bezahlt während die Klage oder der Wiederspruch laufen?


    Tattoofee

  • Warum "nun nur noch bis 01.06."?


    Normalerweise, wenn sich seit Antragstellung nichts geändert hat, wird meiner Meinung nach bis zum Ablauf des Bescheides weiter gezahlt und auch der neue / nächste zu bewilligende Antrag kann ja unter gleichen Voraussetzungen nicht anders aussehen, so dass ich insgesamt denke, dass bis zur Entscheidung auch während des Widerspruchs bzw. der Klage unter diesem Gesichtspunkt weiter gezahlt werden müßte.

  • Tach, schreibe bitte nach dem Anwaltsgespräch, wie die Lage ist. Ist denn die Rechnerei richtig verlaufen? Verkehrswert ./. Belastungen ./. Freibeträge usw..auch da passieren Fehler, dann die Frage aller Fragen, ist das Haus verwertbar, denn NUR verwertbare Vermögen gelten als Vermögen (es ist ja eigentlich kein Vermögen, du kannst ja nicht darüber verfügen), das sind alles Spitzfindigkeiten, die nur ein Fazit haben : Auslegungssache
    Die Argen sind immer in der besseren Position, sie vertreten die gewollte Blockadepolitik, in der Hoffnung, das niemand vor Gericht zieht, weil die Antragsteller mürbe sind.
    Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen , Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 12 Abs.3 Nr. SGB II)

  • so nun melde ich mal, termin bei der anwälti hat mich erst mal umgehauen.
    was ich nicht aus dem schreiben der arge lesen konnte war das ich ab sofort kein geld mehr bekomme.


    miete und so kann ich nicht bezahlen... wovon auch.


    wieder spruch eingelgt und hoffen das es nicht so lange dauert, es hat sich seit antragstellung ja nichts geändert, ich hab das haues ja angegeben und darauf ein darlehn bewiligt bekommen und ne kostenzusage für den vermieter das die miete bezahlt wird, alles aufgehoben.


    nun bin ich ratlos,all der kampf umsonst und ich hab keine kraft mehr zu kämpfen.
    ich hab ja in den letzen monaten soviel gekämft, immer und immer wieder


    tattoofee

  • nein der wert vom haus ist ja ok und das darlehn war bewilligt, es hat sich nicht verändert nur bekomme ich kein geld mehr.
    im januar hab ich ja ein wertgutachten gebrahct und wie gesagt aufgrund dessen wurde jja das darlehn gewährt.......
    wiederspruch wird eingelegt aber irgendwovon muß ich ja miete und sonstiges bezahlen, aber wovon?
    das heißt am 1.4. gehen die sachen vom konto ab und dann?
    nein aufgeregt bin ich nicht, nur verzweifelt. so lange gekämpft und nun doch verloren, diese machtlosigkeit und das abwarten macht mich verrückt und das ich nicht weiß wie ich was zahlen soll und wovon.
    hab den ganzen tag versucht meine sb und überhaupt jemanden tel. zu erreichen und nix, geht halt alles nur nach tel. absprache sonst lassen sie dich am flur verhungern.


    tattoofee

  • am 1.4. war mein geld auf dem konto, ich hab am freitag dann endlich meine sb erreicht und die sagt es sei ein versehen gewesen, dieser bescheid hätte erst kommen sollen, als ablehnung und dann wiederspruch und sie gewähren es als darlehne....ja , alle auregung umsonst.
    warum die genehmigung auf ein darlehen im febraur kommt und dann die ablehnung im märz und alles ein versehen wissen die götter


    tattoofee