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  #1  
Alt 21.03.2009, 10:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 13
Standard Konto

Ich beziehe HartzIV und möchte bitte wissen ob die Arbeitsagentur und das Finanzamt berechtigt sind von Zeit zu Zeit mein Konto zu überprüfen? Vielen Dank LG Renate
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  #2  
Alt 21.03.2009, 11:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Hallo,

das Finanzamt wird von dir keine Kontoauszüge verlangen, die können bei Verdacht auch so einen Kontenabgleich durchführen.

Die Arge will bei Neuantrag und jedem Folgeantrag Kontoauszüge bis zu 3 Monate rückwirkend haben.
Ansonsten kann Sie Einsicht verlangen, wenn ein Verdacht auf Leistungsmißbrauch besteht.

Gruß Klaus
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