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#1
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Ich beziehe HartzIV und möchte bitte wissen ob die Arbeitsagentur und das Finanzamt berechtigt sind von Zeit zu Zeit mein Konto zu überprüfen? Vielen Dank LG Renate
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#2
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Hallo,
das Finanzamt wird von dir keine Kontoauszüge verlangen, die können bei Verdacht auch so einen Kontenabgleich durchführen. Die Arge will bei Neuantrag und jedem Folgeantrag Kontoauszüge bis zu 3 Monate rückwirkend haben. Ansonsten kann Sie Einsicht verlangen, wenn ein Verdacht auf Leistungsmißbrauch besteht. Gruß Klaus |
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