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Lohnsteuerjahresausgleich

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  #1  
Alt 04.05.2011, 13:48
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Standard Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo!

Leider hat es uns jetzt auch erwischt und wir müssen im July AlG II beantragen.

In den nächsten Tagn muß ich ebenfalls meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen und ich erhoffe mir eine hohe rückzahlung (wegen energetischer Renovierung an unserem Haus und Handwerkerrechnungen).
Werden diese Rückvergütungen auf das AlG II mit angerechnet?
Wenn ich meine maximale Rücklage an Geld bereits voll habe, muß ich dann erst die Summe der Rückvergütung aufbrauchen bevor ich AlG II bekomme?

Es wäre sehr nett wenn jemand dazu etwas sagen könnte. Vielen Dank im voraus.
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  #2  
Alt 04.05.2011, 14:11
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Standard

Wenn die Erstattung während des ALG 2 Bezuges kommt, wird diese als Einkommen angerechnet und - so sie höher ist als das ALG 2 eines Monats, auf 6 Monate verteilt und mindert entsprechend das ALG 2.

Vermögen wäre es nur, wenn es zu einer Zeit auf euer Konto kommt, wo ihr kein ALG 2 bezieht.

Turtle
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  #3  
Alt 04.05.2011, 16:18
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Also wäre es sinnvoll den Lhnsteuerjahresausgleich vorher zu tätigen und mit dem Geld noch notwendige anschaffungen zu tätigen
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  #4  
Alt 04.05.2011, 16:27
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Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Wenn du das so regeln kannst, dass du das in den nächsten 1,5 Monaten bekommst. Du kannst ja dem Finanzamt nicht vorschreiben, wann es deine Steuererklärung zu bearbeiten hat...

Turtle
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