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Nach Erbschaft Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen ?!

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  #1  
Alt 18.03.2010, 11:15
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Standard Nach Erbschaft Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen ?!

Hallo alle zusammen.
Als meine Mutter vor 4 Jahren verstarb, bin ich seelisch abgerutsch, hatte einen Suizit hinter mir und wurde zwei Monate in eine Klinik eingewiesen. Insgesamt war ich ca. 8 Monate nicht "für die ARGE" da.
Als ich aus der Klinik war, und versuchte wieder so einigermaßen "ins Leben zu starten", wurde ich zur ARGE zitiert. Die Sachbearbeiterin mahnte mich, dass ich doch all 3 Monate vorstellig werden müße. In diesem Gespräch teilte ich der Sachbearbeiterin den Tod und die zu erwartende Erbschaft (Barvermögen, Wohnungseigentum und Darlehnsschulden) mit, welche ich mit meiner Schwester teilen muß, da meine Mutter kein Testament hinterlassen hat mit. Die ARGE zahlte weiter mein Hartz IV. Nach 4 Jahren haben meine Schwester und ich einen Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen. Diesen legte ich der ARGE vor.
Nun soll ich aber die für 4 Jahre empfangene Hartz IV-Leistung auf einen Schlag in 14 Tagen zurückzahlen, obwohl die Steuererklärungen (welche der Arge vorliegen) nachweislich belegen, dass sich das Vermögen durch die geerbten Darlehensschulden negativ auswirkten.
Im Klartext: Ich soll für Schulden noch zahlen, und weiß nicht wovon .
Wer kann mir schnellstens helfen ????
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  #2  
Alt 18.03.2010, 14:40
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hypothekenschulden werden im prinzip nicht berücksichtigt. du hättest das erbe ausschlagen müssen. du schreibst ja auch was von barvermögen. zudem interessiert mich nun aber, wann die das geld zugeflossen ist. erst jetzt oder schon vor 4 jahren.?
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  #3  
Alt 18.03.2010, 22:49
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Was genau ist denn nun als Geldeingang zu vermelden ?
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  #4  
Alt 19.03.2010, 00:38
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Der Geldeingang ist erst zum Teil im letzten Jahr gezahlt worden. Für den Restauszahlung bin ich zur Zeit vor Gericht gegen meine Schwester.
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  #5  
Alt 19.03.2010, 01:08
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Sorry, aber was ihr untereinander regelt ist für die Arge nicht maßgebend, ebenso nicht, wie es gesundheitlich mit dir aus sieht, es geht um Zahlen, ist nun mal so
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  #6  
Alt 19.03.2010, 13:51
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also brauchst du nicht vier jahre zurückzuzahlen, sondern erst, ab dem monat als dir das geld zugeflossen ist.
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