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#1
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Hallo ! Ich hoffe Jemand kann mir hier weiter helfen. Meine Mutter hat in unserem Haus ein Nießbrauchrecht vor langer Zeit eingeräumt bekommen. Jetzt sagt die Arge mir steht kein Geld zu,es sei denn wir würden das über einen Notar in ein Wohnrecht umwandeln lassen.Dann hätte ich Anspruch. Ich habe aber Angst,das die irgendwie versuchen an das Haus dran zu kommen. Dann würde ich mich lieber irgendwie durchschlagen als von denen etwas einzufordern. LG Januar |
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#2
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Zitat:
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#3
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Hallo,
das Haus ist, egal welchen Wert es hat, nicht zu brücksichtigen. Es gibt darüber ein Urteil vom BSG. Habe das Urteil aber gerade nicht zur Hand. Aber über die Suchfinktion mit Nießbrauch müsstest du viele antworten finden. Änder das Nießbrauchrecht ja nicht in ein Wohnrecht um. Gruß Klaus keep on rocking. P.S. Die Argenbüttel versuchen nur an dein Vermögen zu kommen. |
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#4
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Hallo klaus, dein Beitrag vom 15.09.2010
lies mal hier nach http://www.123recht.net/Betriebskosten-__a61565.html hab selber hier gesucht und bin dort fündig geworden bin heute hier das erste mal im forum |
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#5
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Zitat:
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#6
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Hallo Januar
Deine Frage ist etwas mißverständlich. Wen DU selbst in dem Haus wohnst und es ist angemessen,dann kann die Arge gar nichts. Wenn DU selbst in dem Haus wohnst und es ist unangemessen,musst Du es nicht verwerten,wenn der Nießbrauch das Haus im Prinzip unverkäuflich macht(als Nießbrauch reicht aber hier nicht,dass der Nießbraucher einmal im Jahr dort Rasen mähen darf.) Wenn Du selbst nicht in dem Haus wohnt,gilt der Satz davor auch. Ein Wohnungsrecht nach §1093 BGB wäre wirklich sicherer(am Besten über große Teile des Hauses). Da Du das aber jetzt erst einräumen würdest,wenn das Jobcenter,, komisch kommt",kämen Die dir mit Sittenwidrigkeit und Leistungserschleichung. Vieleicht wollen die aber auch ein Auge zudrücken und die lassen Dich das machen. Geändert von adolfi (15.02.2011 um 17:20 Uhr) |
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#7
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Nur zur Info, der Januar war zuletzt am 27.09.2010 online.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#8
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Du bist ja überall. Schon pervers, als Hobby eine Sozialwebseite.
Geh doch mal zum Therapeuten. |
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#9
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Zitat:
hausmaus |
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#10
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Nießbrauchrecht bedeutet, dass die Mutter die Immobilie so nutzen mag wie sie will, nur nicht verkaufen. Das heißt, sie kann drin wohnen, vermieten oder was auch immer. Wohnrecht sichert lediglich das Wohnen in der Immobilie für einen bestimmten Personenkreis für eine bestimmte Dauer, meist bis zum Lebensende.
Oftmals macht man so etwas zur Absicherung im Erbfall. Stirbt z.B. der Mann, erben die Kinder und die Mutter erhält NR. So kann sie gegebenenfalls noch Einkommen erzielen so lange sie lebt. Oder Eltern überschreiben schon zu Lebzeiten eine Immobilie auf jemand anderen - Kinder, Freunde oder wen auch immer - und behalten bis zum eigenen Lebensende das Nießbrauchrecht. Oder man geht so vor im Falle einer Erbfolge, die nach dem deutschen Erbrecht über mehrere Generationen vorgegeben werden kann. Dann legt der Erblasser bereits zuvor fest wer welche Rechte hat. Wenn zum Beispiel der Sohn ein windiger Hund ist und der Enkel erben soll, kann das NR für einen bestimmten Zeitraum auf eine bestimmte Person übertragen werden. Alles nur Beispiele, von denen es noch gaaaaanz viel mehr gibt
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