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Nießbrauchrecht

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  #1  
Alt 15.09.2010, 10:58
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Beiträge: 1
Standard Nießbrauchrecht


Hallo !
Ich hoffe Jemand kann mir hier weiter helfen.
Meine Mutter hat in unserem Haus ein Nießbrauchrecht vor langer Zeit eingeräumt bekommen.
Jetzt sagt die Arge mir steht kein Geld zu,es sei denn wir würden das über einen Notar in ein Wohnrecht umwandeln lassen.Dann hätte ich Anspruch.
Ich habe aber Angst,das die irgendwie versuchen an das Haus dran zu kommen.
Dann würde ich mich lieber irgendwie durchschlagen als von denen etwas einzufordern.

LG Januar
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  #2  
Alt 15.09.2010, 20:56
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Beiträge: 55
Standard

Zitat:
§ 12 SGB II - Zu berücksichtigendes Vermögen
[...]
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
[...]
Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgebend.
(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.
Wenn du das Haus bewohnst und es keinen zu hohen Wert hat, ist es also nicht zu berücksichtigen.
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  #3  
Alt 16.09.2010, 08:22
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Hallo,

das Haus ist, egal welchen Wert es hat, nicht zu brücksichtigen. Es gibt darüber ein Urteil vom BSG.

Habe das Urteil aber gerade nicht zur Hand. Aber über die Suchfinktion mit Nießbrauch müsstest du viele antworten finden.

Änder das Nießbrauchrecht ja nicht in ein Wohnrecht um.

Gruß Klaus

keep on rocking.

P.S. Die Argenbüttel versuchen nur an dein Vermögen zu kommen.
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  #4  
Alt 15.02.2011, 16:44
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Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 2
Daumen hoch Nießbrauchsrecht ist unangreifbar

Hallo klaus, dein Beitrag vom 15.09.2010
lies mal hier nach
http://www.123recht.net/Betriebskosten-__a61565.html

hab selber hier gesucht und bin dort fündig geworden
bin heute hier das erste mal im forum
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  #5  
Alt 15.02.2011, 16:47
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Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von klaus Beitrag anzeigen
hallo,

das haus ist, egal welchen wert es hat, nicht zu brücksichtigen. Es gibt darüber ein urteil vom bsg.

Habe das urteil aber gerade nicht zur hand. Aber über die suchfinktion mit nießbrauch müsstest du viele antworten finden.

Änder das nießbrauchrecht ja nicht in ein wohnrecht um.

Gruß klaus

keep on rocking.

P.s. Die argenbüttel versuchen nur an dein vermögen zu kommen.
bgh 13.01.2010 az zr 137/09
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  #6  
Alt 15.02.2011, 17:09
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Lächeln

Hallo Januar
Deine Frage ist etwas mißverständlich.
Wen DU selbst in dem Haus wohnst und es ist angemessen,dann kann die Arge gar nichts.
Wenn DU selbst in dem Haus wohnst und es ist unangemessen,musst Du es nicht verwerten,wenn der Nießbrauch das Haus im Prinzip unverkäuflich macht(als Nießbrauch reicht aber hier nicht,dass der Nießbraucher einmal im Jahr dort Rasen mähen darf.)
Wenn Du selbst nicht in dem Haus wohnt,gilt der Satz davor auch.
Ein Wohnungsrecht nach §1093 BGB wäre wirklich sicherer(am Besten über große Teile des Hauses).
Da Du das aber jetzt erst einräumen würdest,wenn das Jobcenter,, komisch kommt",kämen Die dir mit Sittenwidrigkeit und Leistungserschleichung.
Vieleicht wollen die aber auch ein Auge zudrücken und die lassen Dich das machen.

Geändert von adolfi (15.02.2011 um 17:20 Uhr)
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  #7  
Alt 15.02.2011, 18:02
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Nur zur Info, der Januar war zuletzt am 27.09.2010 online.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #8  
Alt 15.02.2011, 18:10
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Blinzeln

Du bist ja überall. Schon pervers, als Hobby eine Sozialwebseite.
Geh doch mal zum Therapeuten.
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  #9  
Alt 21.05.2011, 00:04
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Zitat:
Zitat von Januar Beitrag anzeigen
Hallo !
Meine Mutter hat in unserem Haus ein Nießbrauchrecht vor langer Zeit eingeräumt bekommen.
Jetzt sagt die Arge mir steht kein Geld zu,es sei denn wir würden das über einen Notar in ein Wohnrecht umwandeln lassen. Dann hätte ich Anspruch.
Ich habe aber Angst,das die irgendwie versuchen an das Haus dran zu kommen.
LG Januar
grüss Dich, leider verstehe ich Deine Frage nicht. Ein Niessbrauchrecht (NR) schützt Deine Mutter, dann ist alles blockiert. Sollte die ARGE Dich bedrängen und verlangen, dass das Haus veräussert werden soll, so wird Deine Mutter quasi gleich mit veräussert, sprich: Ein evtl. Käufer, kauft Deine Mutter mit, bis sie evtl. auszieht, aus gesundheitlichen Gründen, oder aber stierbt. Änderst Du das NR in ein Wohnrecht, dann hat Deine Mutter nur, ich glaube 5 Jahre, das Recht in dem Haus weiter zu wohnen. Also lass Dich nicht besabbeln. Meine Frage: zahlt Deine Mutter Miete an Euch? oder zahlt Ihr Miete an Deine Mutter?
hausmaus
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  #10  
Alt 23.05.2011, 14:18
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Beiträge: 139
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Nießbrauchrecht bedeutet, dass die Mutter die Immobilie so nutzen mag wie sie will, nur nicht verkaufen. Das heißt, sie kann drin wohnen, vermieten oder was auch immer. Wohnrecht sichert lediglich das Wohnen in der Immobilie für einen bestimmten Personenkreis für eine bestimmte Dauer, meist bis zum Lebensende.

Oftmals macht man so etwas zur Absicherung im Erbfall. Stirbt z.B. der Mann, erben die Kinder und die Mutter erhält NR. So kann sie gegebenenfalls noch Einkommen erzielen so lange sie lebt.
Oder Eltern überschreiben schon zu Lebzeiten eine Immobilie auf jemand anderen - Kinder, Freunde oder wen auch immer - und behalten bis zum eigenen Lebensende das Nießbrauchrecht.
Oder man geht so vor im Falle einer Erbfolge, die nach dem deutschen Erbrecht über mehrere Generationen vorgegeben werden kann. Dann legt der Erblasser bereits zuvor fest wer welche Rechte hat. Wenn zum Beispiel der Sohn ein windiger Hund ist und der Enkel erben soll, kann das NR für einen bestimmten Zeitraum auf eine bestimmte Person übertragen werden.


Alles nur Beispiele, von denen es noch gaaaaanz viel mehr gibt
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