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private Unfallversicherung / Rückkaufswert bei Alg II

 
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  #1  
Alt 23.08.2011, 08:17
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Beiträge: 5
Standard private Unfallversicherung / Rückkaufswert bei Alg II

Halle liebes Forum,

habe letztens mit meinem Versicherungssachbearbeiter festgestellt, dass ich noch Unterlagen in meinem Ordner hatte von der damaligen priv. Unfall-Versicherung eines anderen Versicherungsunternehmens (mit Beitragsrückgewähr).

Hatte vom 01.12.1997 bis 01.02.2002 (damals gab es ja in der Zeit noch kein Hartz4!) Beiträge von 25,47 € monatl. bezahlt (da war ich noch regelmäßig berufstätig) - ca. 2001 fing es zum erstenmal mit meiner Arbeitslosigkeit an.
Ich habe dann im Februar 2002 diese priv. Unfallversicherung stillegen lassen.

Diese Versicherung wäre sowieso zum 01.12.2013 erloschen. (hatte ich auch erst vor kurzem gesehen)

Nun hatte ich gelesen, was ich garnicht mehr wahrgenommen hatte in meinen Unterlagen, dass der Rückkaufswert bis dato (01.09.2011) bei 1.218,00 € liegt plus 29,00 € gegenüber den vertraglichen Verpflichtungen eine zusätzliche Auszahlung. (insgesamt: 1.247,00 €) !

Habe daraufhin nun die Kündigung am 12.08.2011 rausgeschickt und habe dann am 22.08.11 diese Auszahlung auf das Konto von meinem Sohn (17 Jahre) überweisen lassen.

Da ich zur Zeit Alg2 beziehe und letzte Woche Do. am 18.08.11 meinen Weiterbewilligungsantrag an die Pro Arbeit versendet habe (der ja am 30.09.11 wieder ausläuft) - bin ich nun überfragt, ob ich bei diesem Betrag das hätte mit angeben müssen, was ich erstmal nicht getan habe, und wenn es doch nötig sein sollte, kann ich diese Sache hoffentlich noch mit meinen restlichen Kontoauszügen die Tage noch nachweisen- das dürfte mir hoffentlich ja keine großen Probleme machen.

Wird mir nun dieses Geld vom Amt komplett oder teils einbehalten oder steht mir der ganze Betrag zu?

Bin überfragt...und mache mir jetzt wirklich Gedanken. Ich war ja schon ein bißchen erleichtert, als ich gesehen habe, dass da noch Geld ist, was ich mir auszahlen lassen kann, da ich eh vor kurzem ein anderes Auto holen musste, da mein altes die TÜV nicht mehr bestanden hätte.
Mein Vater hat mir dann für das neue Auto 500,- € geliehen (ein alter Fiat), den ich dann gekauft habe, da er noch mehr als 1 Jahr TÜV hat. Nun wollte ich von dem Geld meinem Vater wieder diese 500 € zurückgeben, sonst hätte ich versucht es in monatl. Raten zu tilgen.

Meine Eltern sind ja nun auch nicht sehr wohlhabend, sonst hätten sie mir den Betrag erlassen.

Die Police von dieser Versicherung habe ich nicht mehr, wahrscheinlich damals beim aussortieren, weggeworfen, dies hatte ich in der Kündigung angegeben.
Habe aber gestern bei der Versicherung angerufen, ob es möglich wäre, mir eine Bescheinigung für das Amt zukommen zu lassen, damit ich wenigstens das habe. Diese müsste ich die Tage erhalten.

Welcher Vermögensfreibetrag steht mir zu...ich kenne mich überhaupt nicht aus mit diesem Thema und hoffe nur das mir diese 1247 € zustehen. Jetzt hat man schon so wenig, und dann wird einem auch noch das bißchen weggenommen???

Wer kann mir dazu Auskunft geben. Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen.


Vielen Dank
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  #2  
Alt 23.08.2011, 13:36
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Zitat:
Wird mir nun dieses Geld vom Amt komplett oder teils einbehalten oder steht mir der ganze Betrag zu?
kein Arbeitsamt hat anspruch auf dieses geld. ist alles deins und darfste auch behalten. da es aber als einkommen zählt, musst du nur die hartz4-leistungen für den zuflussmonat, also august, zurück zahlen.
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  #3  
Alt 23.08.2011, 13:59
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Ach lacki du bist lustig da kannste doch auch gleich sagen das man es ihr anrechnen wird. Könnte man diese Versicherung nicht als Vermögen ansehen? Sie war doch schon da bevor sie ALG2 beantragt hat.
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  #4  
Alt 23.08.2011, 14:07
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Es ist Vermögen. Und wenn es incl. anderer Vermögenswerte unterm Freibetrag bleibt, dann kann sie damit auch machen, was sie will. Es könnte höchstens sein, dass man noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet, denn sie hätte es ja angeben müssen. Aber da kein Schaden entstanden ist, sollte das mit einer Verwarnung ausgehen.

Turtle
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  #5  
Alt 23.08.2011, 15:19
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ich bleibe dabei, dass es einkommen für den monat august ist. vermögen wäre es auch, aber da es nur 1247 euro sind und sie davon praktisch den monat august bestreiten muss, lohnt eine anrechnung als vermögen wohl kaum.
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  #6  
Alt 23.08.2011, 15:26
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Die Frage, was Vermögen ist, ist bereits seit Jahren und mehrfach höchstrichterlich geklärt. Vermögen ist alles, was bereits vor dem Leistungsbezug vorlag, Einkommen das, was wertmäßig während des Bezuges hinzukommt.

Damit ist es vorliegend ganz eindeutig Vermögen, welches - wenn nicht noch weiteres Vermögen vorhanden sein sollte - unter den Vermögensfreibetrag fällt. Die Disposition der Auflösung der Unfallversicherung stellt schlichtweg eine Vermögensumwandlung dar. Und damit definitiv kein Einkommen.

Turtle
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  #7  
Alt 23.08.2011, 15:42
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Zitat:
Vermögen ist alles, was bereits vor dem Leistungsbezug vorlag,
dumm nur, dass die bestehende versicherung bei Hartz4-antragstellung nicht angegeben wurde. hätte aber gemacht werden müssen.
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  #8  
Alt 23.08.2011, 15:51
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Deshalb auch ggf. ein Owig Verfahren. Hat aber nichts mit der Wertung als Vermögen oder Einkommen zu tun!

Turtle
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  #9  
Alt 24.08.2011, 09:16
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Ich würde mal sagen, das sie die Versicherung, sicher nicht mutwillig verschwiegen hat. Wie sie schreibt, wußte sie von der Versicherung gar nichts mehr und so hoch ist der Betrag ja nun auch nicht.
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  #10  
Alt 24.08.2011, 10:11
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Ich würde mal sagen, das sie die Versicherung, sicher nicht mutwillig verschwiegen hat. Wie sie schreibt, wußte sie von der Versicherung gar nichts mehr und so hoch ist der Betrag ja nun auch nicht.
Aber grundsätzlich wurde die Angabe bei der Antragstellung nicht gemacht.
Die Umstände und die Auswirkungen finden nur bei der Folge (Straftat ja/nein, Bußgeld ja/nein, Verwarnung ja/nein, Einstellung ja/nein) eine entsprechende Würdigung.

So wie Turtle bereits schrieb, kann hier die Bandbreite von der Nichteinleitung eines (Prüf-) Verfahrens bis zur Verwarnung gehen. Letztendlich muss dies das Jobcenter entscheiden.

Ich denke aber auch, dass wenn überhaupt, eine Verwarnung evtl. mit Verwarnungsgeld, hier in Frage käme.
Dies kann man hier nicht abschließend beurteilen, da wir hier den Leistungsverlauf nicht kennen.
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