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#11
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Herzlichen Dank für die Antworten.
War vor kurzem beim Anwalt für Sozialrecht. Ich möchte nur mitteilen, welche Informationen ich erhalten habe und wie alles ausgegangen ist. Laut Anwalt, kurz und bündig gesagt: Alles Geld was während ALG2-Bezug auf das Konto zufliest = Einkommen Alles Geld was davor, während Berufstätigkeit, auf das Konto zufliest = Vermögen Also Einkommen, in dem Fall diese 1.247,- € die auf das Konto meines Sohnes flossen, werden komplett angerechnet. Wäre es Vermögen gewesen, dann nicht. Da gibt es dann auch noch den Freibetrag. Dies war ja der Fall wegen des Rückkaufswertes meiner priv. Unfallversicherung, wie oben beschrieben. Dies betrifft auch Bausparverträge usw. Also wird komplett angerechnet. Trotzdem habe ich mich nochmal mit anderen Leuten unterhalten und hatte mich dann entschieden, meine Versicherung (der priv. Unfallversicherung) anzurufen und habe ihnen meine Situation beschrieben. Die Versicherung hatte bei mir ein Auge zugedrückt und ich konnte diese Aktion rückgängig machen. Habe das Geld an die Versicherung zurücküberwiesen und die Kündigung habe ich somit auch rückgängig machen können. Da der Vertrag erst Dez. 2013 erlischt - lasse ich somit alles erstmal so weiterlaufen, bis ich wieder Arbeit habe. Und dann lasse ich mir den Betrag auszahlen. Der Arbeitsagentur habe ich die Kontoauszüge auch mit der Rücküberweisung zugesandt - ebenso die Versisch.-Unterlagen. Auf jedenfall ist das Geld nicht verpufft. |
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#12
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Der Anwalt irrt insoweit, als dass es Vermögen ist. Du musst es so betrachten: Du hast Geld von deinem Versicherungskonto auf dein Girokonto umgebucht. Da das Versicherungskonto schon vor ALG 2 bestand ist es eine sogenannte "Vermögensumwandlung". Nicht mehr und nicht weniger.
Turtle |
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#13
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Zitat:
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#14
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dachte ich melde mich nochmal um kurze Rückmeldung zu geben, was mein Beitrag hier vom Septe. 2011 betraf.
Habe zuletzt im Februar 2011 beim Weiterbewilligungsantrag meine ganzen Unterlagen der damaligen privaten Unfallversicherung an das Arbeitsamt abgegeben, ebenso meinen Bausparvertrag, der aber längst stillgelegt ist und nicht mehr bespart wird. Probleme habe ich keine bekommen, ebenso auch kein Bußgeld oder irgendein Verfahren. Leider ist aber bis jetzt immer noch nicht geklärt, ob Vermögen oder Einkommen...Anrechnung bei Alg2 usw. Ich tippe ja auch eher auf Vermögen ... Hier hatte mir vor kurzem aus einem Forum für Hartz4 Betroffene eine Anwältin kostenlose Auskunft gegeben, aber ist jetzt auch nicht so 100 % sicher: Sehr geehrte Frau..., folgende Antwort schickte mir unsere Rechtsanwältin für Sie, Vor Gericht werden Sie wohl mit den Argumenten durchkommen, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt, aber ob es das JC so sieht …… mit freundlichen Grüßen, ich rate Ihnen, geben Sie die Einkünfte an und sollten diese angerechnet werden – dann müssen wir wieder klagen. Um einer Klage vorzugreifen – können Sie dem Sachbearbeiter sagen- dass wir nur darauf warten und uns darüber freuen – weil wir diesen Prozess gewinnen werden. Nehmen Sie die E-mail mit und berufen sich auf die Antwort. Na ja, ich glaube ich sollte es mal versuchen so wie es da steht, was meint Ihr??? |
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#15
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Hallo,
zunächst danke für Deine Rückmeldung. So wie ich das sehe, hatte Turtle also doch recht (Vermögensumwandlung). Und was Ordnungswidrigkeit bzw. dessen Ahndung betrifft, so hatten wir hier ja auch gesagt, dass es in der Bandbreite (von nichts passiert bei Dir bis Verwarnungsgeld) alles möglich ist. Nochmals danke für die Rückinfo. dms |
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#16
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Hallo,
ich glaube ich gehe doch mal die Woche zum Jobcenter und frage dort mal nach, wegen Einkommen und Vermögen. Hier hat mir ein anderer Nutzer geschrieben: Und das soll ein "erfahrener" Benutzer sein? Schon seltsam, was für Leute sich als "erfahren" oder gar Experten aufführen. Aber "Erfahren" bedutet ja auch nicht unbedingt, auch Ahnung von der Materie zu haben. Die Antwort ist jedenfalls grundfalsch. Mal abgesehen davon, dass die Argumentation mit der sog. Vermögensumwandlung nicht richtig ist. Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du die Versicherung bei Antragstellung nicht angegeben. Das aber ist der entscheidende Punkt: damit war vor Antrag ALG kein Vermögen da, was umgewandelt werden kann. Der Zufluß an Vermögen während des ALG-II-Bezuges ist aber schlechterdings unmöglich (wenn man mal von Erbschaften und dgl., also von außen eintretenden Situationen absieht). Im übrigen ist jede Änderung in den wirtschaftlichen Situationen meldepflichtig. (Widerrum hatte ich vor ca. 1 1/2 Jahren einen Anwalt über Beratungshilfe genommen für Sozialrecht, der behauptet hat, es würde unter Einkommen laufen und würde mir komplett angerechnet werden. (Jemand aus einem Forum sagte mir, dieser Anwalt würde irren!) Denn damals hatte ich es mir auszahlen lassen, da waren 1.247 € auf meinem Konto.) Das ist dann eine klassische Vermögensumwandlung - wenn Du vorher das Vermögen angegeben hättest. Da es nicht angegeben wurde, ist es tatsächlich Einkommen, womit der Anwalt recht hat. "Ansonsten fehlt mir sowieso etwas in Deinen Schilderungen über die Reaktion all der Leute: der Aspekt, daß es sich - egal, wann nun beim Jobcenter angemeldet - gar nicht um Dein Vermögen handelt, sondern das Deines Sohnes. Insofern ist der ganze Blickwinkel ein vollkommen anderer als von Dir geschildert. Aber das nur nebenbei." Vielleicht kann Turtle nochmal was zu der Argumentation sagen? Das die Versicherung für meinen Sohn war ist ja klar, damals war er erst 5 Jahre alt als ich die Private Unfallvers. abgeschlossen hatte, mittlerweile ist er 18 und das Geld steht ihm natürlich zu, er wohnt ja noch hier bei mir und geht noch zur Schule. Was ich aber garnicht verstehe dass mir vor kurzem eine Anwältin rechtl. Auskunft gegeben hat, über eine kostenlose Beratungsstelle, sie schrieb: Sehr geehrte Frau..., folgende Antwort schickte mir unsere Rechtsanwältin für Sie, Vor Gericht werden Sie wohl mit den Argumenten durchkommen, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt, aber ob es das JC so sieht …… mit freundlichen Grüßen, ...... Rechtsanwältin .....................[gelöscht, bitte keine personenbezogenen Daten im Forum] ich rate Ihnen, geben Sie die Einkünfte an und sollten diese angerechnet werden – dann müssen wir klagen. Um einer Klage vorzugreifen – können Sie dem Sachbearbeiter sagen- dass wir nur darauf warten und uns darüber freuen – weil wir diesen Prozess gewinnen werden. Nehmen Sie die E-mail mit und berufen sich auf die Antwort. Wie soll ich mich denn jetzt, wenn ich zur Kurzberatung zum jobcenter fahre verhalten? wenn die jetzt auch sagen es wäre Einkommen? sollte ich dann trotzdem widerspruch einlegen und klagen? Weil Kollege oben scheint sich ja ganz sicher zu sein, dass es unter Einkommen läuft, da ich es nicht beim ERSTANTRAG 2002 angegeben hätte, somit keine Vermögensumwandlung sei. Liebe Grüsse |
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#17
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Zitat:
Niemand bezeichnet sich hier als "Neuer Benutzer" oder "Erfahrener Benutzer" "Fachkompetenter Nutzer" selbst !!! Nimm das einfach mal so zur Kenntnis ! Der aufbau eines Forums liegt in der Regel in der Hand des Admin und auch der muss sich mit den Gegebenheiten des Anbieters solcher Foren abfinden. Er kann hier und da die Einstellungen wählen aber auch nicht immer alles! Kannst ja mal selber ein Forum erstellen: www.hompagemodules.de dann kackst Du hier zukünftig niemanden mehr unberechtigt an, denn die besagte Person hat den Rang wie auch immer bekommen nur sich nicht selbst diesen zugelegt, also ist Deine giftige Kritik gänzlich unberechtigt! Übrigends, kritisieren kann jeder im Nachhinein, erlebste jeden Tag auf den JC die sind auch immer hinterher schlauer und erzählen den Leuten was sie falsch gemacht haben, wenn Du selber nicht so bequem und antriebslos wärst hättest Du vor Ort in Deinem JC doch auch schon längst eine Klärung erreichen können nur sind die meisten die anonym die Backe aufreissen dort die kleinen stillen Arschkriecher !
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#18
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Zitat:
Geh mal hier im Forum auf die Schaltfläche "Benutzerliste" die lässt Du dir mal nach der Anzahl der Beiträge sortieren (dazu einfach auf die mittlere Spalte "Beiträge" klicken) Wenn die dann absteigend sortiert ist, gehe mal auf die zweite Seite Dort suchst Du dir mal Hoppel (der mit nur 99 Beiträgen einfach ein Benutzer ist) eins oben drüber findest Du Shattnira (der mit 103 Beiträgen den status eines Erfahrener Benutzer hat). Also 100 Beiträge hier im Forum führen automatisch zu der Bezeichnung Erfahrener Benutzer. Aus der Bezeichnung kann man also nicht auf die Qualität der Aussagen unbedingt schließen. Übrigens mit 30 Beiträgen wirst Du vom Neuer Benutzer zum Benutzer. (mit derselben Methode ermittelt) dms |
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#19
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also ich wollte und möchte hier niemanden angreifen, wegen erfahrenen Benutzer ...oder hier jemanden ankacken, also bitte.
![]() ich weiß auch, dass es keine fachkompetente Beratung ist, wie bei einem Anwalt o.ä. Ich habe nur den Beitrag eines anderen aufführen wollen, der dies geschrieben hat und nicht ich. Der wegen Vermögen anderer Meinung war und dies angezweifelt hat. Trotzdem nochmal danke für die Antworten. |
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