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Riester Rente und HartzIV

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  #1  
Alt 01.06.2009, 10:52
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Böse Riester Rente und HartzIV

Hallo,
ich bin HartzIV-Empfängerin und zahle etwas mehr als die üblichen 5 Euro in eine Riesterrente. Jetzt war ich etwas nahe an die Grenze meines Vermögens gekommen und hatte etwas Ärger mit der ARGE. Zuerst wollte sie meine Riesterrente nicht akzeptieren, weil sie angeblich nicht zertifiziert ist, das konnte ich aber nachweisen und jetzt behaupten Sie , sie könnten nur 500 Euro pro Monat von der Rieserrente als anrechenfrei berücksichtigen, alles andere gelte als Vermögen.
Kennt sich jemand damit aus? Stimmtdas, was diese Sachbearbeiterin behauptet?
LG jojo401
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  #2  
Alt 01.06.2009, 15:21
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Was sind bei dir etwas mehr als 5 Euro?
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  #3  
Alt 01.06.2009, 17:19
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ca. 30 Euro.
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  #4  
Alt 01.06.2009, 19:52
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Nicht was eingezahlt wird ist entscheidend, sondern das Vermögen daraus und ist grundsätzlich Schonvermögen und hängt mit dem ESt-Gesetz zusammen § 10
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  #5  
Alt 02.06.2009, 07:30
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Lächeln

Hallo,
kannst Du mir das bitte etwas genauer erklären und wo kann ich das nachlesen. Ich habe zwar etwas gefunden, aber da geht es um Sonderausgaben und Steuern.
LG jojo401
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  #6  
Alt 02.06.2009, 08:38
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Hallo jojo401,

Nach Bundesrecht als Altersvorsorge gefördertes Vermögen („Riester Rente“)
Zum einen ist durch das Altersvermögensgesetz gefördertes Vermögen, in der Regel besser bekannt als sogenannte „Riester Rente“, aufgrund des § 12 I 2 Nr. 2 SGB II geschützt. Die Regelung gilt eigenständig für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Insofern ist auch ein entsprechendes Altersvorsorgevermögen minderjähriger und nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hiervon umfasst.

Der Schutz umfasst sowohl die Eigenbeiträge und Zulagen bis zur Höhe des geförderten Höchstbetrags nach § 10 a Einkommenssteuergesetz und die durch die Anlage erwirtschafteten Erträge. Der Nachweis, dass es sich bei dem in Rede stehenden Vermögen um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt, ist durch Vorlage einer jährlich durch den Anbieter ausgestellten Bescheinigung hierüber zu belegen.

Im Falle der Auflösung einer „Riester Rente“ ist die hieraus stammende Auszahlung als Vermögen oder Einkommen (Zuflussprinzip) anzurechnen, sofern der Betrag nicht innerhalb eines Monats erneut in einer entsprechenden Altersvorsorge angelegt wird.

Dieser Text steht hier auf der Seite Vermögen !


Gruß Klaus
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  #7  
Alt 02.06.2009, 14:54
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Hallo Klaus,
vielen Dank für Deine Antwort. Leider habe ich nicht alles verstanden. Heißt das jetzt ich kann weiterhin 30 Euro monatlich in meine Riesterente zahlen? Und das Arbeitsamt hat keine rechtlichen Mittel, wenn das angesparte Vermögen bei der Riesterente über 500 Euro pro Monat geht?
Die Sachbearbeiterin sagte mir nämlich als Argument, wenn jemand eine höhere Summe z.B. erbt und das dann alles in die Riesterrente steckt, wäre dies ja dann auch geschütztes Vermögen und da macht der Staat nicht mit. Deshalb gebe es diese Grenze.
LG jojo401
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  #8  
Alt 02.06.2009, 15:14
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Die Versicherung selbst muß das genau wissen und kann dir bestimmt was schriftliches in die Hand drücken, was du der Arge vorlegen kannst.
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  #9  
Alt 02.06.2009, 18:54
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Hallo jojo401,

so ein dämliches Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört. Das beweist mal wieder den IQ von einem SB in der ARGE.
Wenn man erbt, dann kann man das Erbe nicht in einen Riester stecken, da man sich dadurch mit Absicht bedürftig machen würde und man hat ja alles zu unternehmen um nicht bedürftig zu werden.
Schlag doch deinen SB mit den eigenen Waffen und fordere eine schriftliche Stellungnahme, in welchen Gesetz, denn das mit der Höchstgrenze verankert sei. Dein SB ist auskunftspflichtig.
Vorallem was soll die Grenze mit 500 € pro Monat?
Was soll das sein ? Der monatliche Ansparbetrag ?


@catweezle

Wieso soll die Versicherung genau wissen, was bei Hartz IV anrechnungsfrei ist ?
Sind doch keine ALG II Beratungsstellen.

Gruß Klaus
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  #10  
Alt 02.06.2009, 19:52
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Die Versicherungen wissen das genau, die werben sogar mit Hartz IV.
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