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Rückzahlung von Sozialleistungen

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  #1  
Alt 08.02.2008, 16:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 1
Standard Rückzahlung von Sozialleistungen

Hallo,

ich beziehe derzeit wegen Trennung Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB 2.
Habe kein eigenes Einkommen.
Mein Nochehemann möchte mir eine Abfindung für Zugewinn und Unterhaltsverzicht zahlen, wenn ich zustimme.
Dies ist dann eine Scheidungsfolgenvereinbahrung.
Muss ich dann die bezogene Sozialhilfe wieder zurück zahlen?

Vielleicht kann hier jemand helfen

Vielen Dank
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  #2  
Alt 20.02.2008, 17:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

"Muss ich dann die bezogene Sozialhilfe wieder zurück zahlen?"

Nein, rückwirkend wird dir die Sozialhilfe nicht entzogen. Nachteilige Folgen können nur für die Zukunft nach Zufluss der Abfindung eintreten.

Geändert von nataly (20.02.2008 um 18:13 Uhr)
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