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#1
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Hallo,
ich beziehe derzeit wegen Trennung Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB 2. Habe kein eigenes Einkommen. Mein Nochehemann möchte mir eine Abfindung für Zugewinn und Unterhaltsverzicht zahlen, wenn ich zustimme. Dies ist dann eine Scheidungsfolgenvereinbahrung. Muss ich dann die bezogene Sozialhilfe wieder zurück zahlen? Vielleicht kann hier jemand helfen Vielen Dank |
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#2
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"Muss ich dann die bezogene Sozialhilfe wieder zurück zahlen?"
Nein, rückwirkend wird dir die Sozialhilfe nicht entzogen. Nachteilige Folgen können nur für die Zukunft nach Zufluss der Abfindung eintreten. Geändert von nataly (20.02.2008 um 18:13 Uhr) |
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