Schonvermögen für Freiberufler?

  • Wie gestaletet sich eigentlich der Schonvermögen bei Freiberuflern? Diese dürfen ja offenbar höhere Einlagen haben, wie werden denn diese höheren Einlagen festgelegt?


    Im Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens wird ja unter Punkt 3 nach der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gefragt, das wird sicherlich damit zu tun haben, oder? Aber ich finde keine weiteren Hinweise für nicht Pflichtversicherte! ???


    Sorry, kenne mich nicht so dolle aus?