|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Wie gestaletet sich eigentlich der Schonvermögen bei Freiberuflern? Diese dürfen ja offenbar höhere Einlagen haben, wie werden denn diese höheren Einlagen festgelegt?
Im Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens wird ja unter Punkt 3 nach der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gefragt, das wird sicherlich damit zu tun haben, oder? Aber ich finde keine weiteren Hinweise für nicht Pflichtversicherte! ??? Sorry, kenne mich nicht so dolle aus? |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Freiberufler und Einkommen | Markus11 | Einkommensanrechnung | 0 | 07.12.2006 12:44 |