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#1
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Hallo,
ich schreib hier stellvertretend für eine Freundin, die sich nicht traut, Hartz IV zu beantragen, weil sie (alleinerziehend, Ex-Mann zahlt nicht, sie bekommt nur knapp 280 € vom Jugendamt für die Kinder + Kindergeld) meint, dass sie eh nichts bekommt, weil die Oma mal für jedes ihrer beiden Kinder (5 und 10) ein Sparbuch angelegt hat. (höhe ist mir nicht bekannt). Meine Freundin hat sogar schon ihre LV aufgelöst und auch so ihr gesamtes Erspartes. Die Oma sponsert und so hungert sie sich mehr schlecht als Recht um die Runden. Sie bezahlt schon alleine 600 € Miete + NK (ich frag mich bloß, von was: da wird Kindergeld und Kindesunterhalt draufgehen und so isst sie bei der Mutter mit). Ich sag ihr immer, sie soll endlich Hartz IV beantragen, weil sie sicher einen Anspruch hat. Sie scheut sich nur wegen der Sparbücher der Kinder. Stimmt das wirklich, dass das angerechnet wird und wie hoch darf dann das Vermögen der Kleinen sein? |
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#2
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Hallo....
Deine Freundin muss man nicht wirklich verstehen ^^ Hat die Oma denn die Sparbücher auf den Namen der Kinder machen lassen, oder laufen sie über die Oma? Also sollten sie auf den Namen der Kinder laufen, so gibt es einen Sparfreibetrag, bei Kinder glaube ich waren des so 800? (Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher) Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit die Sparbücher auf die Oma umschreiben zu lassen, dann ist es ja egal wieviel da drauf ist...xD Aber sie sollte schleunigst mal zum Amt hin! geh mit ihr zusammen dort hin oder so, aber das ist ja kein Zustand. Greetz St.-B.H. |
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#3
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Hallo,
die Oma soll die Sparbücher auf einen anderen Namen umschreiben. Dann sofort zur ARGE. |
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#4
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Pro Kind hat sie einen Freibetrag von 3850 EUR.
3100 EUR Grundfreibetrag und zusätzlich 750 EUR für notwendige Anschaffungen. Siehe § 12 Abs. 2 Nr. 1a und 4 SGB II. Geändert von Spice (18.10.2007 um 21:20 Uhr) |
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