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Sparbuch für Kinder

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  #1  
Alt 16.03.2009, 07:45
NDL NDL ist offline
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 7
Standard Sparbuch für Kinder

Hallo,

ich hab mal ´ne Frage:

Ich hab mal gelesen wenn jemand ein Sparbuch für ein Kind eröffnet und das Kind nicht über das Sparbuch verfügt bzw. nichts davon weiss, kann es nicht auf Hartz 4 angerechnet werden.
Wenn der jenige jetzt aber selbst Hartz 4 bekommt, kann es auch nicht auf sich angerechnet werden, da es dem Kind gehört.

Stimmt das?

Gruß NDL
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  #2  
Alt 16.03.2009, 08:59
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Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
Standard

das wäre ja mal ne maßnahme,
alles an vermögen einem baby/kleinkind übertragen, somit wäre alles vermögen "gerettet", da ja ein kind nicht wissen kann was es hat...
das ist natürlich nicht richtig

hier:
sonstiges Vermögen
Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.

Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.

folgender streitfall ist natürlich immer zu bedenken:
wenn vor der bedürftigkeit der familie das kind über vermögen verfügt, welches bei eintreten der bedürftigkeit über dem "geschützten" vermögen liegt, wird es auf die bedarfsgemeinschaft angerechnet, somit wird aus dem vermögen des kindes der lebensunterhalt der eltern finanziert... das ist unrecht und könnte bei einer klage vor dem sozialgericht auf offene ohren des richters treffen...
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  #3  
Alt 16.03.2009, 15:02
NDL NDL ist offline
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Konnte das auch nicht glauben.
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