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#1
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Hallo,
ich bin alleinerziehend und beziehe HartzIV. Ich würde gerne meiner Tochter ein Sparbuch oder ähnliches eröffnen um Geldgeschenke, die sie zum Geburtstag und Weihnachten bekommt für sie zu sparen. (Ich habe das alleinige Sorgerecht). 1. Wieviel dürfte sie auf dem Sparbuch haben ohne dass es angerechnet wird? 2. Wie sieht es denn aus, wenn meine Tochter (15 Monate) sich Geld verdienen würde durch Werbeaufnahmen - darf sie das mit HartzIV oder wird dies in voller Höhe von der Arge angerechnet? Danke Nicnat |
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#2
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hallo, soviel ich weiss, wird das geld, in dem monat, in dem es zufliesst, als einkommen angerechnet.
angegeben werden muss jedes einkommen, wo da der freibetrag liegt, weiss ich nicht, beim nebenjob sind es hundert euro. ich glaube es ist auch ein unterschied, ob das geld regelmässig zufliesst oder nicht....... im nächsten monat gilt es als sogenanntes vermögen, da hat das kind seit 2004 4100euro frei. bin mir aber auch nicht sicher, ob sich der vermögensfreibetrag geändert hat. würde einfach mal bei der arge nachfragen, wieviel du wann für dein kind sparen darfst. oder lass doch die großeltern ein konto für dein kleines eröffnen. ich weiss es werden jetzt manche wieder " DAS IST BETRUG!!!!!!!!!" schreien............
Geändert von tannediebeste (05.11.2007 um 21:22 Uhr) |
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#3
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Hallo
es ist richtih das Geldgeschenke als Einkommen gewertet werden. Also ist es wirklich das Beste, durch die Großeltern etc. ein Sparbuch einrichten zu lassen. Wenn deine Kleine Einnahmen hat, werden diese natürlich abzüglich des Freibetrages als Einkünfte angerechnet. |
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#4
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Da wir ja aus dem Regelsatz sparen sollen, würde ich an deiner Stelle diesen Ansparbetrag aus dem Regelsatz deiner Tochter auf das Sparbuch deiner Tochter überweisen, aber direkt von deinem Konto, wo dein Geld (was auch immer) drauf geht.
Was du auf jeden Fall sparen darfst, sogar sollst: Alleinstehende: (347€ - 14,2% =) 49,27€/Monat Kinder ab 15: (278€ - 14,2% =) 39,48€/Monat Kinder bis 15: (208€ - 14,2% =) 29,54€/Monat Der Freibetrag fürs Kind beträgt 3100 (seit 01.08.2006). Darüber hinaus wird ein Sockelbetrag von 750 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft für notwendige Anschaffungen gewährt. Macht zusammen 3850 Euro. http://www.finanzprofit.de/news/lebe...nsprueche.html
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Liebe Grüße von der Fürtherin Geändert von Fürtherin (03.01.2008 um 19:44 Uhr) |
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