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#1
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Hallo
Mein Lebensgefährte hate eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Wir haben sie zum Januar gekündigt und bekommen knapp 1000€ wieder. Diese Versicheurng habe ich nicht beim ALG 2 mit angegeben, da es für mich eine Unfallversicherung ist. Unser neuer Versicherungsmakler meint, es sei aber eigentlich eine Lebensversicherung. Nun haben wir überlegt, dass Geld auf das Konto seiner Eltern überweisen zu lassen. Die bezahlen eh die Autoversicherung (knapp 700€), da hätten sie das Geld dann gleich zurück. Das läuft zeitgleich im Januar ab. Nun meint unser Versicherungsmakler, dass es sein kann, dass die Bank das dem Finanzamt mitteilt und die eine Schenkungsstuer errichten. Stimmt dass, vor allem kommt da schon was bei knapp 1000€ und wenn ja, wer bezahlt das? Muß ich es beim Jobcenter noch mitteilen oder sollte ich es so belassen, wie es jetzt ist? Lg Heike |
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#2
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Wie auch in deinem anderen Beitrag (LV für Dinge ausgeben), wird dieses als Einkommen für euch gewertet, wenn ihr das Geld erhaltet.
Das Überweisen an die Eltern, damit es nicht auf eurem Konto erscheint, könnte, ich betone könnte, in Richtung Betrug gewertet werden. Auch Unfallversicherung mit sogenannter Kapitalbildung sind der ARGE zu melden, wenn sie, wie sich nun auch herausstellt, einer Lebensversicherung gleichkommt. Dass die Eltern die Autoversicherung zahlen, ist gut und schön und lieb von ihnen gemeint. Dies stellt aber eine finanzielle Unterstützung durch Familienangehörige dar, die zum Einkommen hinzugezählt wird. Wenn seine Eltern noch keine Zahlungen für euch vorgenommen haben, solltet ihr die anstehende Zahlung als zinsloses Darlehen von euren Eltern bescheinigen lassen und in dem Darlehensvertrag die gekündigte UV als Rückzahlung vereinbaren. Der Differenzbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Beitrag zur Autoversicherung wird man euch aber als Einmaleinkommen anrechnen.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Zur Schenkungssteuer ist folgendes zu sagen:
Es gilt ein Freibetrag von 10.300 € in dem Verhältnis Kind schenkt Eltern. Damit fällt keine Schenkungssteuer an, es sei denn, innerhalb von 10 Jahren wird der Freibetrag überschritten. Grundsätzlich zahlt der Beschenkte die Schenkungssteuer. Eine Schenkung liegt jedoch m. E. nicht vor, da das Geld als Zahlung für eine "Gegenleistung" verwendet wird.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (28.08.2008 um 15:02 Uhr) |
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