Vermögen umlegen: Bar-Einzahlung Erspartes

  • Hallo!


    Ich bekomme zur Zeit Wohngeld. Muss aber jetzt leider dann wohl doch im Dezember Hartz 4 beantragen. Bewilligung des Wohngeldes endet zum 30.11.


    Jetzt ist es so, dass mein Konto überzogen ist, ich aber immer mein Hartgeld oder kleiner Scheinchen seit eh und je in ein Sparschwein stecke. Wenn ich dieses nun plündere und das Geld auf meinem Konto einzahle, um dieses auszugleichen, sagt das Wohngeldamt so weit ich weiß nix. Zählt ja als Vermögensumwandlung oder?


    Wenn ich nun den Erstantrag auf ALG 2 stelle, muss ich ja meine Kontoauszüge der letzten Monate zeigen, wo sie sehen werden, dass ich eine Einzahlung auf mein Konto getätigt habe. Würde man mir dieses Geld anrechnen, sprich sollte ich mein Konto im Minus lassen oder ggf. mir das Konto mittels Darlehen Bekannten ausgleichen lassen? Und denen dann mein Erspartes geben? Oder wird mir ein Darlehen erst recht als Einkommen angerechnet?


    Lieben Dank für Hilfe.

  • Auxch beim Alg II gilt eine Umschichtung von Geld oder Verkauf persönlichen Eigentums als Vermögensumwandlung. Da ist also keine Gefahr.

  • WENN Du diesen Monat das Geld auf das Konto einzahlst, ist dieses Geld bei einem ALGII-Antrag per 1.12. automatisch Vermögen. Es kann gesetzlich im Dezember nicht als Einkommen berechnet werden. Eine Wirkung könnte nur dann erzielt werden, WENN der Vermögensfreibetrag nach § 12 SGBII überschritten wäre (was ich aber nicht annehme).


    Das mit der Umschichtung ist natürlich auch richtig, das wäre in dem Falle zu berücksichtgen, WENN die Umschichtig während des ALGII-Bezuges stattfinden würde (was aber bei Dir im Falle von einer Novembereinzahlung und Antragstellung Dezember nicht der Fall wäre).


    Es spielt beim Vermögensfreibetrag sogar keine Rolle, woher das Vermögen stammt, sofern der Freibetrag nicht überschritten ist


    Gruß
    Ernie