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Vermögen -was wird nicht angerechnet??

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  #1  
Alt 08.12.2011, 22:17
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Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 52
Standard Vermögen -was wird nicht angerechnet??

Hallo, eventuell komm ich auch in die Lage Hartz zu beantragen.
Kann mir Jemand sagen was man an Erspartem, nicht für Rente festgelegt behalten darf?
Alter 57 Jahre und Lebenspartnerin 47 Jahre. Wird der Wert eines Autos mit berechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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  #2  
Alt 08.12.2011, 22:52
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Registriert seit: 06.12.2011
Beiträge: 3
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Hallo und Willkommen.
Zu deiner Frage habe ich folgendes Zitat:
Zitat:
Schonvermögen:

Ein Anspruch auf Hartz IV besteht nur, wenn der Anspruchsberechtigte seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Für eine private Altersvorsorge, die erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht, gibt es einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Ein allgemeiner Freibetrag für Erspartes von 150 Euro pro Lebensjahr ist nach oben begrenzt, beträgt aber mindestens 3100 Euro. Für Rücklagen sind 750 Euro pro Person anzusetzen. Anrechnungsfrei ist ein Auto bis zum Zeitwert von 7500 Euro und eine selbst bewohnte Immobilie bis zu einer vorgegebenen Größe.
Zur Berechnung Ihres Schonvermögens auf der Basis der im Rechner erfaßten Daten ist noch die Alterseingabe erforderlich.
ALGII und Berechnung des Schonvermögens findest du hier:

http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Lieben Gruß
Herbertle
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  #3  
Alt 08.12.2011, 23:06
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Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 52
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Hallo Herbertle, Danke fürs antworten. Alter hatte ich oben schon geschrieben : 57 Jahre, Ehefrau 47 Jahre.
Gruß Mr.Ahnungslos
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  #4  
Alt 09.12.2011, 12:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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17100 an geld bis zu 7500 fürs auto.
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  #5  
Alt 09.12.2011, 16:16
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Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 52
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
17100 an geld bis zu 7500 fürs auto.
OK, Danke. Wir haben Beide ein Auto, Steht jedem von uns ein Auto zu? Sind Beide auf mich angemeldet, aber kein Problem eins auf meine Frau anzumelden.
Danke Gruß Mr.Ahnungslos
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  #6  
Alt 09.12.2011, 16:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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es gibt pro bedarfsgemeinschaft einen pkw-freibetrag von 7500 euro. also wenn beide autos nicht mehr als 7500 € wert sind sollte eskeine probleme geben. da eine wirtschaftsgemeinschaft unterstellt wird, ist es egal auf wen die autos gemeldet sind.
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  #7  
Alt 09.12.2011, 17:32
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Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 52
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
es gibt pro bedarfsgemeinschaft einen pkw-freibetrag von 7500 euro. also wenn beide autos nicht mehr als 7500 € wert sind sollte eskeine probleme geben. da eine wirtschaftsgemeinschaft unterstellt wird, ist es egal auf wen die autos gemeldet sind.
Danke Dir, Gruß Mr.Ahnungslos
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