Vermögensanrechnung

  • Hallo ich wollte hier mal nachfragen und zwar war ich erst Harz4 Aufstocker , dann habe ich Arbeit bekommen und bin somit durch mein Partner auch rausgekommen aus dem Harz4 , Anfang des Jahres 2012 verlor ich meine Arbeit und bekomme jetzt erstmal ein Jahr Arbeitslosengeld , wir sind nun seit Mitte des Jahres verheiratet und haben etwas Geld geschenkt bekommen was unsere Schwiegermutter uns auf unser normales Konto überwiesen hat.
    Frage? Anfang 2013 muss ich Harz4 neu beantragen , dass geld wurde aber zum teil schon wieder ausgegeben, kann die Agentur uns rückwirkend was mit anrechnen oder geht sie das in den Jahr arbeitslosengeld 1 nichts an was man da bekommen hat?
    Für eine Antwort wäre ich Euch dankbar.

  • Was vor dem Alg II-Antrag zugeflossen ist, interessiert nicht. Was zur Antragstellung noch da ist, ist Vermögen. Es gelten dann die Vermögensfreibeträge des Alg II.

  • Zitat

    Was vor dem Alg II-Antrag zugeflossen ist, interessiert nicht. Was zur Antragstellung noch da ist, ist Vermögen.


    naja, ganz so ist es nun nicht. zum einen darf man sein vermögen nicht verschleiern, verschleudern oder verschenken und außerdem werden die zinseinkünfte der letzten 3 jahre beim bundesamt für finanzen durchs jobcenter abgefragt.


    GG52


    nun mal ehrlich. am 30.November habe ich 200000 Euro auf dem konto und am 01. Dezember läuft mein antrag auf Hartz4. klar, ist vor der antragsstellung zugeflossen, und interessiert nicht. wers glaubt wird seelig.
    es wird ja im antrag nicht umsonst nach evt. Vermögensdispositionen gefragt.

  • nun mal ehrlich. am 30.November habe ich 200000 Euro auf dem konto und am 01. Dezember läuft mein antrag auf Hartz4. klar, ist vor der antragsstellung zugeflossen, und interessiert nicht. wers glaubt wird seelig.
    es wird ja im antrag nicht umsonst nach evt. Vermögensdispositionen gefragt.


    Du hast mich nicht verstanden. Was vorher war, ist als Einkommen uninteressant. Es interessiert nur in der Höhe, wie es zum Tag der Antragstellung noch vorhanden ist als Vermögen. Das mit dem Verschleudern und Verschenken hab ich nicht erwähnt, da ich davon ausgagngen bin, dass im vorliegenden Fall eine angemessenen Verwendung stattfand.

  • also 1.haben wir nicht soviel geld bekommen und wer kann das verschenken lach. also macht euch mal nicht zu...... viel schlimme Gedanken. bei solchen Summen bräuchte ich mir keine Gedanken zu machen ob man harz 4 beantragt!! Ich wäre echt froh wenn ich es nicht machen müsste. Mal anderst formuliert darf die Arge überhaupt in dem Jahr wo man nur Arbeitslosengeld 1 bekommen hat und dann ins harz4 rutscht nach einen Jahr kontrollieren rückwirkend was auf das Konto gekommen ist.Ich habe keine Zinseinnahmen .

  • Du sagst ja selbst, dass es keine große Sume ist und ihr das Geld für normale Dinge ausgegeben habt. So weit alles in Ordnung. Aber wie willst du es beweisen? Also kann das JC (ARGEN gibt es seit fast 2 Jahren nicht mehr) Einblick in die Kontoauszüge verlangen (ergibt sich aus den §§ 21 SGB X und 60 SGB I).

  • also Anfang des Jahres war ich in Arbeit seit April beziehe ich Alg 1 und im Mai ist das Geld auf das Konto und im Mai 2013 muss ich wenn ich bis dahin nichts bekomme ALG 2 beantragen. Da dürfte es doch keine Probleme geben ?Ja wir haben ein Teil für ganz normale sachen des alltäglichen Lebens davon bezahlt.

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  • also Anfang des Jahres war ich in Arbeit seit April beziehe ich Alg 1 und im Mai ist das Geld auf das Konto und im Mai 2013 muss ich wenn ich bis dahin nichts bekomme ALG 2 beantragen. Da dürfte es doch keine Probleme geben ?Ja wir haben ein Teil für ganz normale sachen des alltäglichen Lebens davon bezahlt.


    Dann ist alles in Ordnung.