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Vermögensanrechnung bei Alleinerziehender in Elternzeit

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  #1  
Alt 30.08.2006, 20:49
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Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 5
Standard Vermögensanrechnung bei Alleinerziehender in Elternzeit

Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob die Vermögensgrenzen auch bei Alleinerziehenden in Elternzeit gelten? Damit meine ich: muß ich mein Erspartes bis zum erlaubten Vermögenshöchstbetrag aufbrauchen? Oder sind in diesem Fall (wg. Elternzeit, denn arbeitslos bin/war ich ja nie, mein Arbeitsvertrag läuft weiter und in spät. 3 Jahren arbeite ich wieder) andere Höchstbetrage an Vermögen erlaubt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG
anne
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  #2  
Alt 30.08.2006, 20:58
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Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 29
Standard Re: Vermögensanrechnung bei Alleinerziehender in Elternzeit

Hallo Anne,

die Vermögensfreibeträge sind gleich gültig, außer vor 1.1.48 geborene.
Hier gibt es sonst keine Unterschiede
Kennst Du die Freibeträge?
Allgemeine Vermögensfreibetrag
150xLebensalter, mind. 3100? + 750? für dringende Anschaffungen
zusätzlich 250xLebensalter zur Altersvorsorge

minderjährige Kinder
3100? + 750? für dringende Anschaffungen

Gruß

Jones
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  #3  
Alt 30.08.2006, 21:24
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Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 5
Standard Re: Vermögensanrechnung bei Alleinerziehender in Elternzeit

Hi Jones,

vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe ca. ? 11.000 fest angelegt bei einer niederländ. Bank, komme da auch jetzt gar nicht dran...
Rechne ich richtig, wenn ich ? 12.350,- Vermögen haben darf (bin 29 Jahre alt)??? Dann wär's ja ok...?

Danke schon mal!

LG
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  #4  
Alt 31.08.2006, 13:22
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Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 29
Standard Re: Vermögensanrechnung bei Alleinerziehender in Elternzeit

Hallo Anne,

so ganz richtig ist das nicht. Du kannst den allgemeinen Freibetrag und den Freibetrag zur Altersvorsorge nicht einfach zusammen ziehen.
Der Altersvorsorgefreibetrag wird nur gewährt, wenn dieser Betrag auch für die Altersvorsorge ist. d.h. hier müssen Vertäge bestehen!!

Bei Dir (29 Jahre) beträgt Dein allgemeiner Freibetrag:
150x29 = 4350 + 750 = 5100?

Du bist alleinerziehend hast Du geschrieben, d.h. Du hast mindestens 1 Kind:
Für jedes Kind in der BG besteht folgender allgemeiner Freibetrag
Minderjährig: 3100?+ 750? = 3850?

Wenn Du 1 Kind hast, besteht für Euch ein unantastbarer Freibetrag von insgesamt 8950?.
Für jedes weitere Kind kommt 3850? hinzu!

Der Altersvorsorgefreibetrag steht außen vor bei dieser Berechnung.

Gruß

Jones

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  #5  
Alt 03.11.2008, 18:13
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 1
Standard

Wenn Du 1 Kind hast, besteht für Euch ein unantastbarer Freibetrag von insgesamt 8950


wird denn der ganze freibetrag zusammen gerechnet????
also wird das gesparte des kindes und der mutter zusammen gezählt oder wird das einzeln gerechnet???
bei dem fall jetzt 5100€ der mutter wo sie nicht drüber darf und 3850 vom kind
oder darf die mutter auch 5400€ haben und das kind nur 1000€ z.B???
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